ModernisierungMusterverfahren
Bundeskabinett beschließt Musterfeststellungsklage

Zukünftig könnte der Deutsche Mieterbund gegen ein Wohnungsunternehmen in einem Musterverfahren klagen, ob es sich bei einer entsprechenden Maßnahme um eine Modernisierung handelt oder ob etwa eine entsprechende Position als Betriebskosten geltend gemacht werden kann.

Das Bundeskabinett hat am 9. Mai 2018 die sogenannte „Musterfeststellungsklage“ beschlossen. Danach sollen eingetragene Verbraucherschutzverbände die Möglichkeit erhalten, das Vorliegen oder Nichtvorliegen zentraler anspruchsbegründender beziehungsweise anspruchsausschließender Voraussetzungen feststellen zu lassen. Es geht nicht um die Höhe konkreter Geldforderungen. Bestimmte Verbände – wie etwa der Deutsche Mieterbund – können also künftig in einem Musterverfahren Grundsatzfragen gerichtlich verbindlich und gebündelt klären lassen. Betroffen sind also in erster Linie sogenannte „Massengeschäfte“. Mögliche wohnungswirtschaftlich relevante Sachverhalte können sein, ob es sich bei der entsprechenden Maßnahme um eine Modernisierung oder etwa eine Betriebskostenposition handelt.

Eine sogenannte Musterfeststellungsklage ist zulässig, wenn der klagende Verband glaubhaft macht, dass mindestens zehn Verbraucher betroffen sind. Zudem müssen sich zwei Monate nach der öffentlichen Bekanntmachung mindestens 50 Verbraucher in einem vom Bundesamt für Justiz geführten Klageregister angemeldet haben. Hintergrund des Gesetzes, das auf eine Empfehlung der Europäischen Union zurückgeht, war unter anderem die sogenannte „Diesel-Abgasaffäre". Das Gesetz soll laut Koalitionsvertrag am 1. November 2018 in Kraft treten.

Foto: © Udo Koranzki

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