FahrräderAWI-Stellungnahme
Fahrradabstellplatzverordnung

Das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung hat einen Entwurf zu einer Verordnung über die Anforderungen, Erleichterungen und Zahl der Abstellplätze für Fahrräder (Fahrradabstellplatzverordnung) erstellt. Im Rahmen einer Anhörung hat sich die AWI-Hessen in einer schriftlichen Stellungnahme gegen in dem Entwurf enthaltene Verschärfungen der Fahrradabstellplatzverordnung gewandt.

Mit dem Gesetz zur Neufassung der Hessischen Bauordnung (HBO) und zur Änderung landesplanungs-, ingenieurberufs- und straßenrechtlicher Vorschriften vom 28. Mai 2018 (GVBI., S. 198) wurde die Rechtsgrundlage für den Erlass einer Verordnung über die Anforderungen, Erleichterungen und Zahl der Abstellplätze für Fahrräder geschaffen. Diese Verordnung soll die durch § 52 Abs. 5 Satz 1 HBO begründete Pflicht, Fahrradabstellplätze herzustellen, konkretisieren.

Schon im Juli 2017 hat die AWI-Hessen im Rahmen einer gemeinsamen Stellungnahme zur Novellierung der HBO die Regelungen im neu gefassten § 52 HBO in Bezug auf die Fahrradstellplätze deutlich kritisiert. Bereits in dieser gemeinsamen Stellungnahme wurde darauf hingewiesen, dass die Regelung von Gestaltung, Größe und Zahl von Fahrradabstellplätzen, so wie sie in § 52 Abs. 5 HBO vorgesehen ist, die begründete Gefahr einer Überregulierung hervorruft.

Die tatsächlichen Festsetzungen der regelmäßig herzustellenden Fahrradabstellplätze sieht die AWI-Hessen in allen Kategorien als deutlich überhöht an. Die Kostensteigerungen, die dadurch auf den Wohnungsbau zukommen würden, würden die Schaffung bezahlbaren Wohnraums erheblich erschweren. Auch den regionalen Bedarfsunterschieden wird in dem Entwurf der Fahrradabstellplatzverordnung nur ungenügend Rechnung getragen.

Aus Sicht der AWI-Hessen ist daher eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs angezeigt, die in der kommenden Legislaturperiode erfolgen sollte. Eine Festlegung der Richtzahlen muss anhand statistisch belegbarer Erkenntnisse nachvollziehbare und den allgemeinen Lebenserfahrungen entsprechende Bedarfsannahmen und -zahlen entwickelt werden.

Foto: © Udo Koranzki

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