Baulandmobilisierungsgesetz und Umwandlungsverbot
Geplante Änderungen


Bundestag
©Pixabay|betexion
Im Koalitionsvertrag vereinbarten CDU, CSU und SPD, Kommunen bei der Aktivierung von Bauland und der Sicherung des bezahlbaren Wohnens zu unterstützen. Hierzu wurde eine Expertenkommission eingerichtet, die Kommission für „Nachhaltige Baulandmobilisierung und Bodenpolitik“, besser bekannt als Baulandkommission. Deren Empfehlungen sind nun Grundlage für einen Entwurf eines Gesetzes zur Mobilisierung von Bauland (Baulandmobilisierungsgesetz).

Mit dem vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Referentenentwurf sollen vor allem die Kommunen gestärkt werden. Die wichtigsten geplanten Änderungen im Detail sind:
  • Erweitertes Vorkaufsrecht für Kommunen: Wo ein Mangel an bezahlbaren Grundstücken herrscht, sollen Kommunen ein Vorkaufsrecht für unbebaute Grundstücke erhalten und Eigentümer unbebauter Grundstücke verpflichten können, Wohnraum zu schaffen.
  • Erleichterung bei Erteilung von Baugenehmigungen: Bis 2024 sollen Baugenehmigungen in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt erleichtert erteilt werden könne. Zudem soll in Einzelfällen von den Festsetzungen des örtlichen Bebauungsplans abgewichen werden können.

In einem ersten Entwurf waren drüber hinaus Regelungen zu einer erschwerten Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen enthalten. Die Bundesländer sollten die Möglichkeit erhalten, für die Dauer von fünf Jahren Gebiete festzulegen, in denen eine Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen nur mit Genehmigung der zuständigen Behörde möglich ist. Stellungnahmen aus den Bundesländern zeigten jedoch, dass diese Regelung nicht konsensfähig ist. Daraufhin wurde sie aus dem Entwurf entfernt.

GdW-Präsident Axel Gedaschko begrüßte die Aktivitäten der Bundesregierung zur Mobilisierung und Aktivierung von Bauland, mahnte jedoch auch Nachbesserungen an: „Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf des Baulandmobilisierungsgesetzes nun endlich Maßnahmen vorgelegt werden, mit dem der Wohnungsneubau in Deutschland vorangetrieben werden soll. Die Novelle des Baugesetzbuches enthält einige positive Ansätze, muss aber noch nachgebessert werden, um wirklich die Voraussetzungen für schnelleres und einfacheres Bauen in unserem Land zu schaffen.

Die Empfehlungen der Baulandkommission werden mit diesem Entwurf teilweise umgesetzt. Positiv ist, dass die Versorgung der Bevölkerung mit bezahlbarem Wohnraum eine größere Bedeutung im Baurecht erhalten soll. Für Erleichterungen beim Wohnungsbau sollen hier Ausnahmen und Befreiungen bei der Festsetzung von Bebauungsplänen und bei Baugeboten sorgen.

Nicht berücksichtigt wird in der Baugesetzbuch-Novelle der Quartiersgedanke. Das ist eine Schwachstelle des Gesetzentwurfs, die es zu beheben gilt. Denn gerade die soziale Durchmischung im Quartier muss bei der Planung und Weiterentwicklung von Wohnvierteln eine zentrale Rolle spielen, damit der gesellschaftliche Zusammenhalt in Deutschland langfristig gesichert werden kann. Außerdem sieht die Gesetzesnovelle keine Beschleunigung der Planungsprozesse vor. Auch hier muss dringend nachgebessert werden.“

Gesetz zur Mobilisierung von Bauland

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
Telefon: 069 97065-300
matthias.berger@vdwsuedwest.de