Corona verändert die Wohnungswirtschaft
Schutz für Mieter und Vermieter


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Die aktuelle COVID-19-Pandemie hat Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat dazu veranlasst, ein Gesetz zu Eindämmung der Folgen des Virus zu erlassen, welches auch weitreichende Folgen für die Wohnungswirtschaft beinhaltet. Es sieht unter anderem vor, dass Mieter (sowohl Privatpersonen und Gewerbetreibende), die wegen der Corona-Krise ihre Miete nicht mehr zahlen können, einen Aufschub der Zahlung der Nettokaltmiete in Anspruch nehmen können. Dieses „Mietenmoratorium“ gilt zunächst für Mietzahlungen im Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni dieses Jahres. Die nicht geleistete Miete kann bis zum 30. Juni 2022 nachgezahlt werden. Betriebskosten sind von dieser Regelung unberührt und sind weiterhin fristgerecht zu zahlen.

Der VdW südwest begrüßt grundsätzlich, dass der Gesetzgeber in dieser schwierigen Zeit schnell gehandelt hat. Kein Mieter soll in dieser Krise seine Wohnung verlieren. Die Mitgliedsunternehmen des VdW südwest stehen seit Jahren in gutem Austausch mit ihren Mietern suchten stets nach Lösungen in schwierigen Zeiten.

Wichtig ist dabei jedoch, dass Mieter das Gespräch mit ihrem Vermieter suchen und Mietzahlungen nicht einfach aussetzen. Zu betonen ist, dass dieses Gesetz kein Freifahrtschein für Mieter ist: Der Mieter muss glaubhaft darlegen, dass er aufgrund der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten geraten ist.

Und auch über das Gesetz hinausgehend geht die Wohnungswirtschaft im Südwesten mit gutem Beispiel voran: So haben bereits viele Unternehmen zugesichert, dass geplante Mieterhöhungen ausgesetzt werden, auf Zahlungs- und Räumungsklagen verzichtet wird und individuelle Lösungen für Mieter mit Zahlungsproblemen wie Stundungen oder Ratenzahlungsvereinbarungen gefunden werden. Außerdem können Mieter, die ihre Wohnung gekündigt haben, aber in der aktuellen Situation nicht umziehen können, in der Wohnung bleiben, wo immer dies möglich ist.

Einige Mieter stehen in diesen schwierigen Zeiten auch vor anderen Herausforderungen des alltäglichen Lebens. Viele Unternehmen der VdW südwest organisieren daher bereits Nachbarschaftshilfen, damit diejenigen die Hilfe benötigen und jene die Hilfe anbieten, zusammengeführt werden können. Sie bieten beispielsweise im Rahmen ihrer Seniorenförderung an, dass engagierte Mitbürger für Risikogruppen einkaufen gehen, Rezepte und Medikamente besorgen, den Hund ausführen oder den Müll entsorgen.

Die Wohnungsunternehmen sind für ihre Mieter da – auch in der Krise. Doch auch sie werden vor wirtschaftliche Probleme gestellt, wenn ihnen durch ausbleibende Mieteinnahmen die Liquidität fehlt. Darum fordern der GdW und der VdW südwest gemeinsam mit dem Deutschen Mieterbund einen „Sicher-Wohnen-Fonds“. „Wenn ein Mieter infolge der Corona-Krise in Zahlungsschwierigkeiten gerät, springt dieser Fonds ein und übernimmt zunächst die Miete. Das sorgt schnell und einfach dafür, dass kein einziger Mieter seine Wohnung verliert und auch Vermieter vor Zahlungsausfällen geschützt werden“, erklärt Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest. Er fordert, dass die Bundesregierung den Fonds unverzüglich auflegt.


Viele Wohnungsunternehmen gehen mit guten Beispiel voran und bieten ihren Mietern eine besondere Unterstützung und einen zusätzlichen Service an.
Eine nicht abschließende Auswahl dieser Leistungen einiger Mitgliedsunternehmen finden Sie hier: