Ab dem 25. Mai 2018 wird die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) innerhalb der Europäischen Union (EU) zu unmittelbar geltendem Recht. Damit wird die Verarbeitung personenbezogener Daten durch öffentliche Einrichtungen und private Unternehmen europaweit vereinheitlicht. Das EU-Regelwerk soll in allen EU-Mitgliedstaaten ein gleichwertiges Schutzniveau für die Rechte und Freiheiten von natürlichen Personen bei der Datenverarbeitung schaffen.
Das BMF hat sich nun in einem 34-seitigen Schreiben umfassend zur Anwendung der DSGVO und der Abgabenordnung (AO) ab dem 25. Mai 2018 geäußert. Danach gilt Folgendes:
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