Neuerungen
Aktuelles zur Gesetzgebung in den Bereichen Energie und Klimaschutz

Gebäudeenergiegesetz

Es gibt derzeit keinen offiziellen Entwurf zum Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) und die Ressortabstimmung ist auch weiterhin noch nicht abgeschlossen. Insofern sind die Informationen aus dem Artikel „Gebäudeenergiegesetz“ der Dezemberausgabe 2018 des VdW aktuell noch nicht überholt. Demnächst soll auf Ebene der Staatssekretäre eine Abstimmung dazu erfolgen.

Erneuerbare EnergienZu ergänzen ist folgendes. Zum einen wurden und werden durch das BMU Wünsche für eine Verschärfung der Anforderungen im Neubau wie im Bestand in das Verfahren eingebracht. Bislang folgen BMWi und BMI diesen Wünschen nicht.

Zum anderen waren im Entwurf kurze Übergangsfristen bis 2024 für eine Umstellung der Methodik der Ermittlung von Primärenergiefaktoren bei der Fernwärme enthalten. Diese Umstellung würde zu einer Erhöhung der Primärenergiefaktoren von Wärmenetzen führen, in denen die Wärmeerzeugung anteilig in Kraft-Wärme-Kopplung erfolgt.

Gebäudekommission

Nach monatelanger Unklarheit wurde am 15. Februar 2019 bekannt, dass die im Koalitionsvertrag vorgesehene Gebäudekommission nicht eingesetzt werden soll. Aus wohnungswirtschaftlicher Sicht ist die Absage der Gebäudekommission ein schwerer. Die Gebäudekommission hätte die Möglichkeit eines konstruktiven Dialogs geboten, um die Ziele des Klimaschutzes und der Energiewende mit dem bezahlbaren Wohnen in Einklang zu bringen.

Klimaschutzgesetz

Ende Februar 2019 wurde der Entwurf des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit für ein Klimaschutzgesetz bekannt. Dieser wird in der Bundesregierung kontrovers diskutiert. Der Gesetzesentwurf richtet sich an die Bundesregierung – die einzelnen Ministerien sollen die Erreichung der Sektorziele sicherstellen. Die Begründung verweist darauf, dass das Gesetz keine unmittelbaren Folgen für Bürger und Wirtschaft hätte. Der Gesetzentwurf wäre aber so eine Art Vertrag zu Lasten Dritter und er könnte erhebliche mittelbare finanzielle Folgen für Bürger und Wirtschaft haben.

Energieaudits

Am 13. März 2019 wurde der Entwurf zur Änderung des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen im Bundeskabinett beschlossen. Für die Wohnungswirtschaft sind zwei Änderungen wesentlich. Der Entwurf sieht Freistellungen von der Energieauditpflicht für Unternehmen vor, deren Gesamtenergieverbrauch unter 500.000 kWh im Jahr liegt und es sollen Meldepflichten neu eingeführt werden. Das Gesetz ist jedoch noch nicht in Kraft, sondern noch im politischen Verfahren.


Foto: © Udo Koranzki

Knapp, Laura | ©manjit jariIhre Ansprechpartnerin
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