EuropaNovelle verkündet
EU-Gebäuderichtlinie

Im Juni 2018 haben die EU-Gremien die Novelle der EU-Gebäuderichtlinie im EU-Amtsblatt verkündet. Sie ist am 9. Juli 2018 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten haben von diesem Zeitpunkt an eine Frist von 20 Monaten, um die neuen EU-Vorgaben umzusetzen.

Zukünftig bedeutet dies für die Wohnungswirtschaft, dass der Bestand an emissionsarmen und -freien Gebäuden in der EU bis zum Jahr 2050 aufgrund von nationalen Fahrplänen zur Senkung der CO2-Emissionen von Gebäuden erhöht werden soll. Außerdem kann gelieferte oder vor Ort erzeugte erneuerbare Energie bei der Berechnung des Primärenergiefaktors angerechnet werden.

Die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) sowie „intelligenter“ Technologien soll gefördert werden, um einen effizienten Gebäudebetrieb sicherzustellen, beispielsweise durch Einführung von Automatisierungs- und Steuerungssystemen. Des Weiteren soll der Aufbau der Infrastruktur für Elektromobilität in Gebäuden vorangebracht werden. In Zukunft wird eine Pflicht zum Einbau von Leerrohren bei mehr als zehn Parkplätzen im oder direkt am Gebäude eingeführt werden. Diese gilt bei Modernisierungsmaßnahmen aber nur dann, wenn diese auch die Parkplätze oder die elektrische Infrastruktur umfassen.

Außerdem soll für Gebäude der neue „Intelligenzindikator“ die Fähigkeit messen, neue Technologien und elektronische Systeme zu nutzen, die sich an die Bedürfnisse des Verbrauchers anpassen und den Betrieb und die Netzinteraktion verbessern. Die Anwendung ist freiwillig. Langfristige Strategien für die Renovierung von Gebäuden sollen integriert und gestärkt werden. Öffentliche und private Investitionen sollen mobilisiert werden. Die Energiearmut soll bekämpft und die Energiekosten der Haushalte durch Renovierung älterer Gebäude gesenkt werden.

Eine nächste Novelle der Gebäuderichtlinie ist erst nach dem Jahr 2026 geplant.

Foto: © Udo Koranzki

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