Fachausschuss für Planung und Technik
Regulatorisches Ungemach auf vielen Ebenen


Am 3. Dezember 2020 kam der Fachausschuss für Planung und Technik in virtueller Form zu seiner letzten Sitzung im Jahr 2020 zusammen. Im Mittelpunkt der Sitzung standen insbesondere unterschiedliche drohende regulatorische Vorgaben aus den Bereichen Bauen und Klimaschutz, bei deren Realisierung Baukosten und Mietpreise zukünftig steigen würden. Ditmar Joest von der kwb Rheingau-Taunus als Fachausschussvorsitzender und Nadine Vossen von der GBS Herborn eG als Stellvertreterin wurden in ihren Ämtern bestätigt.

Erneuerbare EnergienErstmalig widmete sich der Fachausschuss intensiv der aktuellen EU-Politik im Bereich Klimaschutz. Die Pläne, die die EU im Rahmen des „Green Deal“ und der „Renovation Wave“ verfolgen und auf eine noch über die bestehenden nationalen Festlegungen hinausgehende Klimaneutralität incl. CO2-Reduktion abzielen, wurden im Rahmen einer Diskussion sehr kritisch gesehen. Zum einen drohende expandierende Sanierungskosten, die die in jüngerer Vergangenheit intensivierte Neubauausrichtung vieler Wohnungsunternehmen in Frage stellen würde. Zum anderen werden nach Auffassung des Fachausschuss für die angekündigten, aber noch nicht abschließend definierten Maßgaben, Grundlagen und Parameter (Gebäudehülle) angesetzt, die für eine Erreichung der Ziele als eher unpassend eingeschätzt werden. Hier sollte vielmehr an der Haus- und Gebäudetechnik angesetzt werden. Viele der in Brüssel in Erwägung gezogenen Maßnahmen bedürfte zudem einer finanziellen Begleitung durch entsprechende Förderprogramme und -mittel.

Des Weiteren stand die bevorstehende Novellierung der Heizkostenverordnung im Fokus der Sitzung. Hier soll zum einen die EU-rechtliche Energieeffizienzrichtlinie (EED) in nationales Recht transformiert werden. Die EED gibt vor, dass bis spätestens zum 1. Januar 2027 alte herkömmlichen Wärmeverbrauchserfassungsgeräte durch fernauslesbare Erfassungseinrichtungen ersetzt werden. Offen und problematisch für die Planung der Umstellung durch die Wohnungsunternehmen ist die Einordnung sogenannter „Walk-by-Geräte“. Für den Neubau und bereits verwendete fernauslesbare Zähler gelten bereits mit Inkrafttreten der Novelle bestimmte Vorgaben, insbesondere die Pflicht zur regelmäßigen Information der Mieter über ihre Verbräuche.

Des Weiteren dürfte die Heizkostenversordnung gesetzlicher Anknüpfungspunkt für die Regelung der Verteilung der am 1. Januar 2021 eintretenden CO2-Bepreisung werden. Hier wird in der Politik aktuell noch intensiv über die Verteilung des über die Brennstoffkosten abgebildeten Preises diskutiert. Der Fachausschuss sieht eine Kostenbeteiligung des Vermieters unter mehreren Aspekten sehr kritisch. Neben den hohen zusätzlichen Ausgaben wird in solchen Versorgungskonstellation ein Problem gesehen, in denen die Versorgung, auch vertraglich, nur zwischen Versorger/Wärmelieferant und Mieter erfolgt, zum Beispiel bei Gasetagenheizungen. Auch bei Contracting und Fernwärme stellen sich gesteigerte Umsetzungsfragen.

Weitere Themen der Sitzung waren neben dem aktuellen Bericht aus dem VdW durch Dr. Axel Tausendpfund und Rechtsanwalt Stephan Gerwing auch die Themen HOAI-Novelle, Bauentsorgungskosten, serielle Sanierung und Förderung.

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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Justiziar
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