Fachausschuss EDV und Organisation
Digitalisierung und die Technik


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Bei der Digitalisierung geht es meist um die schönen Themen wie die Mieter-App, eine Handwerker-Anbindung oder Themenkomplexe wie Cloud und KI-gestützte neue Geschäftsmodelle. Doch darf dabei auch nicht das Thema der EDV und Technik vergessen werden. Und genau hierfür tagte am 29. September der Fachausschuss EDV und Technik, pandemiebedingt online per Videokonferenz aus dem Haus des VdW südwests. Und die Technik-Themen, die grundlegend für die Digitalisierung sind, gehen dabei nicht aus.

Das zeigte sich bereits am vielfältigen Themenstrauß. Nach den einleitenden Worten des Fachausschussvorsitzenden Ralph Stegner, der wie seine zwei Stellvertreter Herr Sehnert und Herr Schramm zur Wiederwahl anstand und wiedergewählt wurden, stellte Hanne, seit Januar 2020 Referent für Digitalisierung im Verband, die Digitalisierungsstrategie des VdW südwest vor. Er treibt zum einen die Digitalisierung des Verbands und seiner internen Prozesse voran und unterstützt zum anderen bei Bedarf Mitgliedsunternehmen bei ihren Digitalisierungsvorhaben. Darüber hinaus ist er der zentrale Ansprechpartner für allgemeine IT-Fragen.

Nach dieser Vorstellung ging es ins konkret Fachliche über – beginnend mit dem aktuellen Stand bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG). Dort sollte nach der Umsetzung des EU-Plans für ein Telekommunikationsmodernisierungsgesetz einerseits ein Ende der Umlagefähigkeit des Kabel-/Breitbandanschlusses gemäß § 2 Ziffer 15 BetrKV ab dem 31. Dezember 2025 festgelegt werden und darüber hinaus eine Ausstiegsklausel für Mieter aus dem Sammelinkasso in ein Gesetz gegossen werden. Nach intensiver Verbandsarbeit, gemeinsam mit Mitgliedsunternehmen und dem Bundesverband GdW, die mehrere Musterschreiben, Pressemitteilungen und persönliche Ansprachen der Abgeordneten aus den jeweiligen Ausschüssen in Hessen und Rheinland-Pfalz sowie anderer Bundesländer beinhaltete, konnte pünktlich zur Sitzung des Fachausschusses ein wichtiger Teilerfolg vermeldet werden. In der Bauministerkonferenz vom 28. September 2020 haben sich 14 Bauminister der Länder, also eine breite Mehrheit, „für einen Erhalt der bewährten mietrechtlichen Umlagefähigkeit der Betriebskosten für die Breitbandnetzte ausgesprochen“. Und damit könnte die Gesetzesnovelle an der Umlagefähigkeit der Kabelanschlüsse vorbeiziehen – eine gute Nachricht sowohl für finanziell schwächere Haushalte als auch für die Breitbandversorgung in Deutschland und natürlich für die Investitionssicherheit der Wohnungsunternehmen.

FA PT OnlineDanach folgte ein Bericht zum Umsetzungsstand beziehungsweise zu den aktuellen Entwicklungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Verbandsgebiet von Jan Heiner Hoffmann, Diplom-Wirtschaftsjurist und TÜV-geprüfter Datenschutzbeauftragter der TdW südwest. Zuerst führte Hoffmann nochmals Details der vergangenen Urteile der Datenschutz-Aufsichtsbehörden (1&1, Deutsche Wohnen SE) an, um auf die Pflichten der Wohnungsunternehmen, wie zum Beispiel die Einführung von Löschkonzepten bei der Digitalisierung der Datenbestände zu erinnern. Zudem wurde in diesem Kontext nochmal auf das Ende des EU-USA-Datentransferabkommens, dem sogenannten Privacy-Shield, eingegangen. Denn nachdem mit dem Schrems II-Urteil im August festgestellt wurde, dass europäische Datenschutz-Grundrechte nicht mit dem amerikanischen Recht vereinbar sind (wegen staatlicher Zugriffe seitens der USA auf sämtliche Daten), fehlt aktuell in vielerlei Hinsicht für den Datentransfer in die USA die Rechtsgrundlage. Daher wurde an dieser Stelle über die Rechtslage in der EU und die Betrachtungsweise der Datenschutzbehörden in Hessen und Rheinland-Pfalz informiert und geschildert wie die aktuellen Best-Practices aussehen und wie in diesem Kontext möglichen Problemen mit der Anwendung von Standardvertragsklauseln/Standarddatenschutzklauseln (SDK) entgegengewirkt werden kann. Auch wurde über den aktuellen Stand bei der Datenerhebung von Mietinteressenten informiert. Hier hatte der Landesbeauftragte für Datenschutz in Rheinland-Pfalz in einem konkreten Verfahren die Erhebung von Daten, wie Nationalität des Mieters, Name und Geburtsdatum miteinziehender Personen, für unzulässig erklärt. Hoffmann informierte an dieser Stelle, dass das Gegenargument einer möglichen Räumungsklage als Grund für die Datenerhebung grundsätzlich nicht zulässig sei. Er empfahl eine nochmalige Überprüfung der Notwendigkeit der Datenerhebung - insbesondere bei Mietinteressentenbögen - zur Zweckerreichung.

Nach dem Abstecher in die DSGVO wandte sich Hanne nochmals der Schnittstellenproblematik von ERP-Anbietern zu. Schließlich ist stets die erste Frage bei der Digitalisierung und der damit einhergehenden Anbindung neuer digitaler Services und Dienstleister: Setze ich beispielsweise bei einer Mieter-App auf die Digitalisierungslösung meines aktuellen ERP-Anbieters oder auf einen anderen, neuen Dienstleister für die spezielle Anwendung? Während die ERP-Anbieter-Welt sich derzeit versucht gegen fremde Lösungen (auch vertraglich) abzuschirmen, gibt es außerhalb dieser Welt auch andere, möglicherweise passendere oder günstigere Lösungen. Hierzu wurden zwei Anbieter vorgestellt. Der erste Dienstleister bietet die Übertragung von Daten mit einem sogenannten BOT an, dessen Aufgabe es ist, die manuellen und sich ständig wiederholenden Datenübertragungen über Robotic-Process-Automation (RPA) zu automatisieren und dadurch zu beschleunigen. Der zweite Anbieter ist für komplexere Anwendungsfälle gedacht und betrifft die Programmierung von Schnittstellen (APIs), um verschiedene Szenarien, wie zum Beispiel die Anbindung von Apps an verschiedene Systeme zu erschaffen oder die Harmonisierung von Datenströmen zu ermöglichen. Im Anschluss wurden die generelleren Problemstellungen seitens der ERP-Anbieter und die verschiedenen Zukunftsaussichten in dieser Thematik diskutiert.

Zuletzt wurden die Zukunftsthemen des Fachausschusses besprochen. Als Ergebnis stehen für die kommenden Fachausschüsse folgende Themenkomplexe an:
  • Digitale Ablaufprozesse und Archivsystem inklusive Versand und Empfang von elektronischen Rechnungen in Verbindung mit den neuen GoBD und der DSGVO
  • Kommunikation mit Mietern (Mieterportal und andere Lösungen)
  • Elektronische Verarbeitung von Verbrauchsdaten gemäß EED 2020(2022 (EU)
  • Einsatz von Smart-Technologie in Häusern und Wohnungen
  • Intranet- Wissensdatenbank
  • Vorträge von Mitgliedsunternehmen (Umsetzung von IT-Projekten)

Als Fazit lässt sich ziehen: Auch wenn die Digitalisierung gerne als schöne neue Welt dargestellt wird – ein Erfahrungsaustausch über die etwas EDV- und Technikthemen kann die Digitalisierung erst komplett abrunden und viele Stolpersteine auf dem Weg in die digitale Zukunft frühzeitig aus dem Weg räumen. Der nächste Fachausschuss findet am 29. März 2021 statt.

Hanne, BenjaminIhr Ansprechpartner
Benjamin Hanne


Referent für Digitalisierung
Telefon: 069 97065-302
benjamin.hanne@vdwsuedwest.de
Pfeiffer, SebastianIhr Ansprechpartner
Sebastian Pfeiffer

Diplomkaufmann | Wirtschaftsprüfer
Abteilungsleiter Prüfung und betriebswirtschaftliche Beratung

Tel. 069 97065-169