Fachausschuss für Recht
Mietrechtsänderungen werfen Fragen auf

Am 27. Februar 2019 fand bei der Volks- Bau- und Sparverein eG in Frankfurt die erste Sitzung des Fachausschusses für Recht im Jahr 2019 statt. Im Mittelpunkt stand das zum 1. Januar in Kraft getretene Mietrechtsanpassungsgesetz und dessen erste Auswirkungen auf die Vermietungspraxis.

Mietswohnungen_©Udo KoranzkiNeben der wirtschaftlichen Beeinträchtigung, die insbesondere durch die Reduzierung der zulässigen Mieterhöhungsumlage nach Modernisierungen von elf auf acht Prozent ausgelöst wurde, sind einige Umsetzungsfragen in den beiden primär durch die Gesetzesänderungen betroffenen Kernbereichen Modernisierung und Mietpreisbremse offen. So stellte sich für die Sitzungsteilnehmer die derzeit nicht abschließend beantwortbare Frage, wie die erleichterte Rügepflicht für den Mieter tatsächlich in der Praxis aussehen beziehungsweise ausgeübt werden soll. Auch wird die Praktikabilität des durch den Gesetzgeber neu eingeführten vereinfachten Modernisierungsverfahrens für die gewerbliche Vermietung als sehr fraglich angesehen. Eine spannende Frage stellt sich auch dann, wenn eine Modernisierungsmieterhöhung in zwei Schritten durchgeführt und dabei die zweite Kappungsgrenze von zwei auf drei Euro pro Quadratmeter Grundmiete überschritten wird.

Es wurde noch mal klargestellt, dass die neue Vorabinformationspflicht des Vermieters bei Inanspruchnahme von Ausnahmetatbeständen von der höchst zulässigen Miete (Mietpreisbremse) nur dann gilt, wenn er auch tatsächlich davon Gebrauch macht. Das bedeutet, dass ein Informationsblatt nicht verwendet werden muss und sollte, wenn der Anwendungsbereich der Mietpreisbremse gar nicht eröffnet ist.

Einen weiteren Schwerpunkt der Sitzung bildeten die vielschichtigen Rechts- und Praxisfragen rund um den Tod eines Mieters. Hier müssen die Wohnungsunternehmen oftmals eine schwer zu treffende Abwägung zwischen Rechtssicherheit und Wirtschaftlichkeit vornehmen. Der rechtlich sicherste Weg ist häufig ein kostenintensiver, da langwieriger Weg. Gerade Fälle, in denen weder Angehörige noch sonstige Erben bekannt sind, lassen oft den Weg über die Nachlassgerichte und die Einsetzung einer Nachlasspflegschaft erforderlich werden. Wenigsten ist dieser nach der aktuelleren Rechtsprechung nicht mehr Kostenvorschussverpflichtungen des Vermieters verbunden. In diesem Zusammenhang wurden zusätzlich rechtliche Fragen im Bereich altengerechtes Wohnen beziehungsweise Wohngruppen für ältere Leute erörtert. Darüber hinaus wurden praktische Fragen im privaten Baurecht sowie Ideen zur geplanten WEG-Novelle diskutiert.

Verbandsjustiziar Stephan Gerwing berichtet zudem zu aktuellen wohnungspolitischen Themen, zu neuen Entwicklungen im VdW südwest und zu vielen aktuellen Prozessen im Bereich „digitales und technisches Recht“, so zur VG Media, zur geplanten Fusion von Vodafone und Unitymedia und zur Novelle des Telekommunikationsgesetz. Die Ausschussvorsitzende Andrea Urban rundete die gelungene Sitzung mit einem kleinen Streifzug durch praxisrelevante und aktuelle Urteile ab.

Foto: © Udo Koranzki

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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