Grundgesetzänderung
Bundestag und Bundesrat beschließen erweiterte Finanzhilfen an die Länder

Wohnungen_©Udo KoranzkiNach monatelangem Streit hat der Bundesrat mit seiner Zustimmung am 15. März 2019 den Weg frei gemacht für eine Grundgesetzänderung, die einen fortgesetzten und erweiterten Beitrag des Bundes an die Länder in verschiedenen Bereichen – darunter dem sozialen Wohnungsbau – möglich macht. Der Bundestag hatte die Grundgesetzänderung bereits 2018 gebilligt. Im Bundesrat regte sich aber Widerstand der Bundesländer. Dieser entzündete sich vor allem daran, dass der Bund über den Weg der Grundgesetzänderung ergänzende Beiträge der Länder in gleicher Höhe der Bundesmittel vorschreiben wollte. Dies hätte vor allem eine Hürde für die finanzschwächeren Bundesländer dargestellt. Dissens herrschte auch über die Zuschüsse des Bundes zur Bildungsinfrastruktur. Die Länder befürchteten hier eine zu große Einflussname des Bundes. 

Nachdem die Grundgesetzänderung im Bundesrat gescheitert war, wurde der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat angerufen. Bereits nach zwei Sitzungen war eine Kompromisslösung gefunden. Die Zeit drängte jedoch auch, da ohne Grundgesetzänderung im kommenden Jahr die Rechtsgrundlage für einen fortgesetzten Beitrag des Bundes an die Länder entfallen wäre. Als Kompromissformel wurde nun festgelegt, dass sich ein eigener Beitrag der Länder eine Voraussetzung für die Bundesprogramme ist. Auf eine feste Quote zur Festlegung dieser Beiträge wurde verzichtet. Der Bundestag hatte der Grundgesetzänderung bereits am 21. Februar zugestimmt, der Bundesrat zog nun am 15. März nach.  

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
Telefon: 069 97065-300
matthias.berger@vdwsuedwest.de