Gemeinsame Veranstaltung
Die neue Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung in Hessen

Haus am DomAm 16. Juli 2018 trat die neue Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung in Hessen in Kraft. Sie vereint vier bislang geltende Förderrichtlinien zum Mietwohnungsbau, Mietwohnungsbau für mittlere Einkommen, Modernisierung von Mietwohnungen und Förderprogramm Studentisches Wohnen zu einer einzigen, vereinheitlichten Richtlinie. Um die Mitgliedsunternehmen über die Änderungen der neuen Richtlinie zu informieren und Gelegenheit zum Austausch und zur Diskussion zu schaffen, veranstaltete der VdW südwest gemeinsam mit der WIBank und dem Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 1. November 2018 eine Informationsveranstaltung in Frankfurt.

MietwohnraumförderungIn ihren Begrüßungen erklärten Gottfried Milde, Sprecher der Geschäftsleitung der WIBank, und Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, dass das Interesse aller bei der Veranstaltung vertretenen Organisationen und Unternehmen sei, das Angebot an Sozialwohnungen und bezahlbarem Wohnraum schnell und nachhaltig zu erhöhen. Milde merkte an, dass die WIBank hierfür in den letzten Jahren einiges geleistet habe, man jedoch noch nicht das erreicht habe, was die Menschen erwarteten und somit noch weitere Arbeit von Nöten sei.

Dr. Chrisitan Hermann, Referatsleiter „Wohnungswesen“ im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, erläuterte im Anschluss die wesentlichen Änderungen und Verbesserungen, die sich aus Zusammenlegung und Novellierung der vormals getrennten Richtlinien ergeben hätten. Direkt im Anschluss an Hermanns Vortrag entwickelte sich eine lebhafte Diskussion mit den anwesenden Vertretern der Mitgliedsunternehmen des VdW südwest.
An diese Diskussion anknüpfend beleuchtete Tausendpfund im Anschluss die Sicht der Wohnungswirtschaft auf die neue Richtlinie. Der Verband hatte sich im Vorfeld und im Zuge der Novellierung wiederholt eingebracht und konstruktive Verbesserungsvorschläge unterbreitet, so zum Beispiel durch eine gemeinsame Veranstaltung mit WIBank sowie Umwelt- und Wirtschaftsministerium im Juni 2017, ein Positionspapier und eine Stellungnahme. Leider seien nur wenige Vorschläge in der finalen Fassung der Richtlinie berücksichtigt worden. Tausendpfund verwies auf die stetig sinkende Zahl an Sozialwohnungen und die gegenwärtige Neubautätigkeit in diesem Bereich, die diese Lücke nicht ansatzweise schließe. Weitere Verbesserungen der Konditionen seien nötig, um hier dauerhaft Abhilfe zu schaffen.

Zum Abschluss der Veranstaltung erläuterte Dr. Harald Schlee die spezifischen Förderprogramme der WIBank und der KfW, die Konditionen und Wege der Beantragung. Im Anschluss gab es eine erneute Gelegenheit für den gegenseitigen Austausch, was wiederum intensiv genutzt wurde.

Foto oben: Rege Beteiligung bei der Informationsveranstaltung zur neuen Mietwohnraumförderrichtlinie. Foto rechts (v.l.): Präsentierten gemeinsam die neue Wohnraumförderung in Hessen: Gottfried Milde, Sprecher der Geschäftsleitung der WIBank, und Dr. Axel Tausendpfund; © VdW südwest

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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