Gebäudeenergiegesetz (GEG)
Bundeskabinett hat Gesetzentwurf beschlossen


HeizungDas Bundeskabinett hat am 23. Oktober 2019 den vom Bundesminister für Wirtschaft und Energie und vom Bundesminister des Innern, für Bau und Heimat vorgelegten Entwurf für das Gebäudeenergiegesetz (GEG) beschlossen. Damit werden Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV) und Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) zusammengeführt. Die Bundesregierung setzt damit einen Punkt des Koalitionsvertrags und die Beschlüsse des Wohngipfels 2018 um. Ziel ist ein einheitliches, aufeinander abgestimmtes Regelwerk für die energetischen Anforderungen an Neubauten sowie für den Einsatz erneuerbarer Energien zur Wärme- und Kälteversorgung von Gebäuden.

Zentrales Anliegen der Novelle ist die Entbürokratisierung und Vereinfachung. Eine erhebliche Bürokratieentlastung für Bauherren und Planer soll mit der Einführung eines alternativen gleichwertigen Nachweisverfahrens für neue Wohngebäude verbunden werden. Mit diesem „Modellgebäudeverfahren“ können die Anforderungen nachgewiesen werden, ohne dass Berechnungen für den Nachweis erforderlich sind.

Das neue GEG setzt die europäischen Vorgaben zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden um und integriert die Regelung des Niedrigstenergiegebäudes in das vereinheitlichte Energieeinsparrecht. Das energetische Anforderungsniveau für Neubauten und Sanierungen der aktuellen EnEV bleibt unverändert und wird nicht verschärft. Eine Überprüfung erfolgt im Jahr 2023. Der GEG-Entwurf sieht außerdem Flexibilisierungsoptionen bei der Erfüllung der energetischen Neubaustandards vor.

Als eine Neuerung in das Papier aufgenommen wurde das im Klimapaket beschlossene Einbauverbot von Ölheizungen ab 2026. Der Einbau neuer Ölheizungen soll in jenen Gebäuden verboten sein, in denen eine klimafreundlichere Wärmeerzeugung möglich ist.

Jedoch werden dort Ausnahmeregelungen formuliert. So ist für Bestandsgebäude der Einbau einer Ölheizung weiterhin möglich, wenn Erdgas oder Fernwärme nicht zur Verfügung stehen und die anteilige Nutzung von erneuerbaren Energien technisch nicht möglich ist, oder zu einer unbilligen Härte führt. Die bereits in der EnEV enthaltene Austauschpflicht für Öl- und Gasheizkessel, die älter als 30 Jah-re sind, wurde in das GEG integriert.

Als Teil des Klimaschutzprogramms 2030 wurde die Einführung einer Austauschprämie beschlossen. Beim Austausch einer alten Ölheizung durch ein klimafreundlicheres Gerät ist eine Förderung von 40 Prozent der Anschaffungskosten vorgesehen.

Gesetzentwurf


Foto: © Gerd Altmann / Pixabay

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