Gebäudeenergiegesetz
Referentenentwurf in Verbändeanhörung gegeben


Am 29. Mai 2019 wurde der gemeinsame Referentenentwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)und des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) in die Verbändeanhörung gegeben.

Erneuerbare EnergienDer Referentenentwurf führt im Lichte des Koalitionsvertrages und unter Berücksichtigung der Beschlüsse des Wohngipfels für bezahlbares Bauen und Wohnen das Energieeinsparungsgesetz, die Energieeinsparverordnung (EnEV) und das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz im neuen Gebäudeenergiegesetz ohne wesentliche Änderungen zusammen. Die seit 1. Januar 2016 geltenden energetischen Anforderungen der EnEV an den Neubau und den Bestand einschließlich der Nutzungspflichten nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz bleiben bestehen.

Der Entwurf unterscheidet sich in wenigen Punkten von dem im November 2018 bekannt gewordenen internen Entwurf, über den wir Sie bereits in der Doppelausgabe Dezember/Januar des VdWaktuell informiert haben:
  • Die ursprünglich geplante Umstellung der Primärenergiefaktoren von Fernwärme auf die sogenannte Carnot-Methode wurde zurückgezogen. Eine solche Umstellung hätte für viele Netze eine deutliche Erhöhung der Primärenergiefaktoren bedeutet. Eine Planungssicherheit für Fernwärmenetze ist weiter geboten. Bis 2030 soll ein Vorschlag für eine Umstellung erarbeitet werden.
  • Durch Einführung eines Erfüllungsnachweis für neue und geänderte Gebäude soll der Bauherr die Einhaltung der Anforderungen des GEG bescheinigen.
  • Die Innovationsklausel für eine gemeinsame Erfüllung der Anforderungen an den Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust bei Gebäuden, die im räumlichen Zusammenhang stehen, ist erhalten geblieben. Für Einzelgebäude wurde die Innovationsklausel wieder gestrichen. BMWi und BMI behalten sich dennoch vor, nach den Länder- und Verbändeanhörungen eine Experimentierklausel für einen alternativen gleichwertigen Nachweis über eine Begrenzung der Treibhausgasemissionen in die Ressortabstimmung einzubringen.

Der Entwurf ist noch nicht mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) abgestimmt. Das BMU drängt seinerseits auf eine Verschärfung der energetischen Anforderungen an Gebäude. Gegenstand der Abstimmung sind insbesondere folgende Punkte:
  • Die Forderung nach einer Änderung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit.
  • Die Forderung nach einer Verschärfung der energetischen Anforderungen an Neubau und Bestand.
  • Die Forderung nach einer Umstellung der Anforderungsgrößen von Primärenergiefaktoren auf Treibhausgasemissionen, alternativ eine Neubewertung der Primärenergiefaktoren.
  • Die Forderung nach einer Öffnungsklausel für weitergehende öffentlich-rechtliche Vorschriften.
  • Die Forderung nach Aufnahme eines Betretungsrechts für mit dem Vollzug beauftragte Personen.
  • Die Forderung nach einer Umstellung der (primär-) energetischen Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen.

Foto: © Udo Koranzki

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