Fachausschuss für Genossenschaften
Wichtige Signale vom Wohngipfel im Kanzleramt

GenossenschaftenAm 8. November 2018 fand in Herborn die Herbsttagung des Fachausschusses für Genossenschaften statt. Themenschwerpunkte waren die weiter voranschreitende Anpassung der Prüfungsstandards an internationale Richtlinien, die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung, die Zukunft der Wohnraumförderung sowie ein Rückblick auf den Wohngipfel im September 2018.

Zu Beginn der Veranstaltung erfolgten ausführliche Berichte von Prüfungsdirektorin Claudia Brünnler-Grötsch und Verbandsdirektor Dr. Axel Tausendpfund, in denen zahlreiche Themen zur Sprache kamen, über die sich die Teilnehmer bereits am Vorabend in geselliger Runde im Herborner Gutshof ausgetauscht hatten.

Brünnler-Grötsch ging zunächst auf die aktuelle Problematik mit Kapitalanlagegenossenschaften ein, die Gelder akquirierten, dann aber keine Bautätigkeit einleiteten. Sie verwies diesbezüglich auf eine FAQ-Liste auf der Webseite des GdW, anhand der Anleger einordnen können, ob es sich bei einem Unternehmen um eine seriös operierende Genossenschaft handelt. Einige der dort gelisteten Fragen sollen zukünftig auch innerhalb der Prüfung des VdW Berücksichtigung finden.

Zur Sprache kam natürlich auch noch einmal die Ende Mai 2018 in Kraft getretene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), die die Wohnungsunternehmen vor einige Herausforderungen stellt und deren ordnungsgemäße Umsetzung zukünftig anhand standardisierter Checklisten überprüft werden soll. Laut Information von Brünnler-Grötsch wird sich die Anpassung der Prüfungsstandards an internationale Richtlinien in den nächsten Jahren weiter fortsetzen. So ergeben sich ab den Prüfungen im Jahr 2019 auch Neuerungen bezüglich der Lageberichterstattung sowie Anpassungen im Hinblick auf die Standards zur Prüfung gemäß der Makler- und Bauträgerverordnung.

Zur Rechnungslegung verwies die Prüfungsdirektorin auf die neue Version der Heubeck-Richttafeln, die von nun an handelsrechtlich umgesetzt wird und steuerrechtlich anzuerkennen ist.

Rückschau auf den Wohngipfel

Im Mittelpunkt des Berichtes von Dr. Axel Tausendpfund stand der Wohngipfel, der am 21. September 2018 im Bundeskanzleramt stattgefunden hatte. Positiv bewertete der Verbandsdirektor, dass das Thema „Wohnen und Bauen“ in Berlin nun endlich zur Chefsache erklärt worden sei – ein wichtiges Signal, auf das Spitzenverbände und Vertreter der im Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen engagierten Verbände schon lange gewartet haben. Der im Rahmen des Wohngipfels erarbeitete, 15 Punkte umfassende Maßnahmenkatalog sei zwar zunächst nur als Absichtserklärung anzusehen, da es für dessen Umsetzung noch keine gesetzliche Grundlage gebe, aus Sicht des GdW und des VdW könne er aber in einigen Bereichen die Weichen durchaus in die richtige Richtung stellen. So sei positiv einzuordnen, dass der Bund die Länder auch nach 2019 weiterhin bei der Förderung des sozialen Wohnungsbaus unterstützen wolle. Für 2020 und 2021 ist die Bereitstellung von jeweils 1,5 Millionen Euro geplant, die von den Ländern zweckgebunden für den sozialen Wohnungsbau eingesetzt werden sollen.

Ebenso zu begrüßen sei aus Sicht des VdW der Plan, die derzeit geltenden Bestimmungen in der Energieeinsparverordnung und im Erneuerbare-Energien-Gesetz in den nächsten Jahren nicht weiter zu verschärfen und stattdessen alle Gesetze zur Regelung energetischer Standards in einem Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) zu bündeln, um den Bauherren zukünftig technologieoffene Konzepte bereitzustellen.

Von den Anwesenden besonders positiv aufgenommen wurden die Pläne zur Angleichung der Bauordnungen der Bundesländer und die damit in Verbindung stehende bundesweite Ermöglichung sogenannter Typengenehmigungen. Auf das enorme Potenzial des seriellen und modularen Bauens weisen Mitglieder des Bündnisses für bezahlbares Wohnen und Bauen und der Arbeitsgemeinschaft der Wohnungs- und Immobilienverbände Hessen bereits seit Langem hin – bisher allerdings ohne Erfolg. Während entsprechende Richtlinien beispielsweise in der nordrhein-westfälischen Landesbauordnung bereits verankert sind, ist dies in Hessen nicht der Fall. Auch die im Mai beschlossene Novelle der Hessischen Bauordnung brachte diesbezüglich keinen Fortschritt. Dabei spart ein hohes Maß an Standardisierung laut Einschätzung von Experten nicht nur Zeit, sondern auch Kosten und trägt so letztlich dazu bei, die Mietpreise auf einem sozialverträglichen Niveau zu halten. Durch Regelungen auf Bundesebene erhofft man sich nun ein schnelles Vorankommen und eine enorme Vereinfachung der Planungs- und Umsetzungsverfahren.

In seinem Bericht ging Tausendpfund weiterhin auf eine seit Ende August geltende neue Richtlinie bezüglich der Grundstücksvergabe durch die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ein, mit der Kommunen und anderen Bauträgern der Erwerb von bundeseigenen Grundstücken zu verbilligten Konditionen ermöglicht werden soll.

Wohnen und Bauen in Hessen

Natürlich war der Ausgang der Landtagswahl in Hessen auch Thema innerhalb der Fachausschusstagung. Tausendpfund berichtete, der VdW habe unabhängig von allen möglichen Konstellationen innerhalb der Sondierungen einen Wahlprogramm-Check durchgeführt und dabei zehn grundlegende Forderungen im Bereich „Wohnen und Bauen“ mit den Wahlprogrammen der Parteien abgeglichen. Die Ergebnisse sollen nun in Gespräche mit der CDU und den Grünen einfließen. Eine der Kernforderungen, die Einrichtung eines eigenständigen hessischen Bauministeriums, wird nach Einschätzung von Tausendpfund mit Schwarz/Grün aber wohl kaum erfüllt werden, da die Grünen diesen Punkt als einzige Partei nicht in ihr Wahlprogramm aufgenommen hatten und stattdessen eine Verquickung mit dem Bereich „Umwelt“ anstreben.

Am Ende der Sitzung diskutierten die Teilnehmer angeregt die Frage, für wen und unter welchen Voraussetzungen die Wohnraumförderung noch relevant ist beziehungsweise welche Bedingungen geschaffen werden müssten, damit dieses Instrument zukünftig wieder effektiver genutzt werden könnte. Derzeit haben die meisten Unternehmen nach eigener Aussage immer weniger Wohnungen in der Bindung und hoffen auf neue, flexiblere Konzepte, mit denen auf regionale Spezifika angemessen reagiert werden kann. Prinzipiell sei man natürlich daran interessiert, entsprechende Förderungen in Anspruch zu nehmen, in vielen Fällen rechne sich dies finanziell aber nicht mehr. Außerdem – so das übereinstimmende Credo – seien die speziellen technischen und energetischen Anforderungen an Grundrisse ein immenses Problem. Wie Tausendpfund berichtete, setzt sich der VdW daher für eine Erleichterung dieser Anforderungen ein und engagiert sich darüber hinaus auch für eine flächendeckende Umsetzung des Mittelstandsprogramms, das bislang nur für Südhessen gilt und das sich an die Menschen in der Mitte der Gesellschaft richtet, die sich auf dem überhitzten Wohnungsmarkt nicht versorgen können.

Foto: Claudia Brünnler-Grötsch, Reinhard Abraham und Dr. Axel Tausendpfund (v. l.) setzten die anwesenden Mitglieder des Fachausschusses Genossenschaften über neuste Entwicklungen in Kenntnis; © Mark-Thomas Kling

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