Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte
Genossenschaftsrechtsnovelle 2017 und neue Musteranstellungsverträge


Am 24. Januar 2019 hat in Frankfurt die Tagung „Aktuelles Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte“ des VdW südwest stattgefunden. Über 50 Teilnehmer aus den Aufsichtsräten unserer Mitgliedsgenossenschaften konnten sich über neue Entwicklungen im Genossenschaftsrecht informieren.

Die Bedeutung der Tätigkeit von Aufsichtsratsmitgliedern in Genossenschaften nimmt nach wie vor in der Praxis zu. Grund hierfür ist neben der allgemein gestiegenen Bedeutung der Kontroll- und Beratungsfunktion von Aufsichtsräten vor allem eine zu beobachtende positive Entwicklung des Selbstverständnisses einer qualifizierten Aufgabenwahrnehmung. Damit der Aufsichtsrat seine Aufgaben rechts- und satzungskonform erfüllen kann, ist eine entsprechende Qualifizierung und Information hilfreich.

Aus diesem Grund stellte der Verbandsjustiziar des VdW südwest, Rechtsanwalt Stephan Gerwing, die aufsichtsratsbezogenen Rechte und Pflichten, unter besonderer Berücksichtigung der durch die Genossenschaftsrechtsnovelle 2017 eingetretenen gesetzlichen Änderungen, dar. Dabei ging er in besonderem Maße auf die damit einhergehenden Aktualisierungen und Änderungen in der GdW-Mustersatzung und der GdW-Mustergeschäftsordnung für den Aufsichtsrat ein.

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Weiterer Schwerpunkt der Tagung waren die ganz aktuell von den Verbänden überarbeiteten Muster für Anstellungsverträge für Vorstandsmitglieder (Ausgabe August 2018). Da der Aufsichtsrat die rechtliche Verantwortung für die Besetzung der Vorstandspositionen trägt und somit bei der Auswahl des am besten geeigneten Kandidaten für einen vakanten Vorstandsposten und der Festlegung der Anstellungsmodalitäten die Grundlagen für die zukünftige nachhaltige Ausrichtung der Genossenschaft schaffen soll, wurden den Teilnehmern die neuen Muster für haupt-, neben- und ehrenamtliche Vorstandsmitglieder im Detail vorgestellt. In diesem Rahmen konnten die zahlreichen Teilnehmer vertiefende Einblicke in Grundregeln, Gestaltungsmöglichkeiten und Formulierungsvorschläge gewinnen.

Aktuelle Entwicklungen und Fragen zum Genossenschaftsrecht rundeten das Programm ab. Die Teilnehmer hatten die Möglichkeit, ihre Fragen zu diesen Themen unmittelbar einzubringen und zur Diskussion und Bewertung zu stellen. Diese Chance wurde auch umfassend ergriffen. Gleichermaßen intensiv wurde in den Pausen auch die Plattform zum bilateralen Meinungs- und Erfahrungsaustausch genutzt, die der VdW südwest seinen Genossenschaften durch eine solche Veranstaltung bieten möchte.

Foto: Interessierte Teilnehmer auf der Tagung „Genossenschaftsrecht für Aufsichtsräte“

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
RA Stephan Gerwing

Justiziar
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