Glas im Bauwesen
Änderung der DIN 18008 Teil 1 und Teil 2

In der DIN 18008 sind die Bemessungs- und Konstruktionsregeln für Glas im Bauwesen definiert. Ende 2018 wird das Erscheinen der neuen DIN 18008 Glas im Bauwesen erwartet. Interessant für die Wohnungswirtschaft ist dabei vor allem die neue Anforderung zur Verwendung von Sicherheitsglas bei Vertikalverglasungen beispielsweise bei bodentiefen Fenstern. Künftig sollen unter anderem Vertikalverglasungen mit bis mindestens 0,80 Metern über Verkehrsfläche auf der zugänglichen Seite, die „frei und ohne Hilfsmittel zugänglich“ sind, aus Glas mit sicherem Bruchverhalten bestehen. In der Regel handelt es sich dabei um Einscheibensicherheitsglas (ESG) oder Verbundsicherheitsglas (VSG). Kommt es bei dem Glas zu einem Bruch, werden die Bruchstücke zusammengehalten und zerfallen nicht oder zerfallen in eine große Anzahl kleinerer Bruchstücke.

VerglasungDas Bruchverhalten von Glas gilt als sicher, wenn es die Normen für Sicherheitsglas erfüllt (Einscheibensicherheitsglas DIN EN 12150 und 14179, Verbundsicherheitsglas DIN EN 14449); Drahtglas erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Die Überarbeitung der DIN 18008 Teile 1 und 2 hat unter anderem zum Ziel, die deutschen Standards auf das europäische Sicherheitsniveau anzuheben. Anfang 2019 soll die neue DIN 18008 veröffentlicht werden und muss dann vom jeweiligen Bundesland öffentlich-rechtlich wirksam eingeführt werden. Dazu muss die DIN 18008 im betreffenden Bundesland per Ministerialerlass als Technische Baubestimmung eingeführt sein. Genauer bedeutet das, dass sie in der Liste der Technischen Baubestimmungen (LTB) beziehungsweise zukünftig in der Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VVTB) genannt werden. Spätestens mit Veröffentlichung durch die DIN können sich bereits privatrechtliche Auswirkungen ergeben.

  1. Juristen könnten im Schadensfall die Neuregelung der technischen Vorschrift insbesondere bezüglich zugänglicher Vertikalverglasungen – bereits jetzt schon als „höher gewordener Standard der anerkannten Regeln der Technik“ interpretieren.
     
  2. Es werden zum Zeitpunkt der Abnahme die dann anerkannten Regeln der Technik sowie die eingeführten technischen Baubestimmungen verlangt. Zwischen Bestellung/Einbau der Fenster (heute) und dem Abnahmezeitpunkt könnte die DIN 18008 wirksam eingeführt worden sein.

Künftig ist davon auszugehen, dass zum Beispiel bodentiefe Fenster, die frei und ohne Hilfsmittel zugänglich sind, aus Sicherheitsglas bestehen müssen. Haben Balkontüren einen Kämpfer in 80 cm Höhe, kann die Verglasung im oberen Bereich jedoch herkömmlich ausgeführt werden. Im Bereich der Innentüren, die beispielsweise einen verglasten Ausschnitt haben, werden die erhöhten Anforderungen voraussichtlich ebenfalls nicht gelten.

Foto: © Udo Koranzki

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