GlasfassadeAktuelle Entwicklungen
DIN 18008 Glas im Bauwesen

Bereits in der Ausgabe 10-2018 des VdWaktuell hatten wir Sie über die voraussichtliche Änderung der DIN 18008 „Glas im Bauwesen“ informiert. Aufgrund vieler Einsprüche im Einspruchsverfahren zur neuen DIN 18008-1, insbesondere zu Punkt 5.1.4 „Sicherheitsglas bei Vertikalverglasungen“, wurde im Rahmen der Einspruchssitzungen folgende Ergänzung als einvernehmlich tragbar herausgearbeitet: „Frei und ohne Hilfsmittel zugängliche Vertikalverglasungen sind auf der zugänglichen Seite bis mindestens 0,80 m über Verkehrsflächen mit Glas mit sicherem Bruchverhalten auszuführen. Von dieser Regelung kann abgewichen werden, wenn es eine Risikoabschätzung gibt."

Natürlich gilt es, bei Anwendung dieser neuen Formulierung zu definieren, wie eine Risikoabschätzung diesbezüglich vorzunehmen ist. Hierzu wird der Normenausschuss, aber sicherlich auch der Flachglasverband Aufsätze beziehungsweise Klarstellungen veröffentlichen. Zusätzlich wurde die Definition von „Glas mit sicherem Bruchverhalten" dahingehend überarbeitet, dass nun anstelle von nur zwei Scheibenarten auch weitere Gläser zulässig sind. Ein Rückfall auf die ursprüngliche Formulierung ist nicht zu befürchten.

Letztendlich kommt es aber auf das Ergebnis der Risikoabschätzung, die Auslegung der Norm und das eigene Ermessen an, in welchem Maße die Sicherheitsgläser für bodentiefe Verglasungen eingesetzt werden. Die Norm befindet sich weiterhin im Status „in Überarbeitung". Das überarbeitete Normungspapier wird jetzt erneut der DIN-eigenen Normenprüfstelle vorgelegt, die darüber entscheidet, ob ein neuer Einspruchsprozess eingeleitet wird oder ob die Norm mit den Änderungen sofort veröffentlicht werden kann. In diesem Jahr ist mit dem Inkrafttreten der neuen DIN 18008 nicht mehr zu rechnen.

Foto: © Udo Koranzki

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