Grundsteuer
Bundeskabinett einigt sich bei Reform


Der Weg für die umstrittene Grundsteuerreform ist frei. Am 21. Juni 2019 beschloss das Bundeskabinett den von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer. Der Gesetzentwurf soll in der letzten Juniwoche in den Bundestag eingehen und so noch vor der parlamentarischen Sommerpause verabschiedet werden. Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber wegen veralteter Bemessungsgrundlagen eine Frist für die Reform bis zum Jahresende gegeben.

Grundsteuer | ©Udo KoranzkiScholz hatte sich bei der Berechnung der Grundsteuer für ein wertabhängiges Modell eingesetzt, dass sowohl den Wert des Bodens als auch die durchschnittliche Miete und das Gebäudealter einbezieht. Wiederstand kam im Vorfeld vor allem aus Bayern. Der Freistaat lehnt das wertabhängige Modell ab. Er sprach sich für ein sogenanntes Flächenmodell aus, das allein die Grundstücks- und Gebäudegröße in die Berechnung einfließen lässt und forderte für die Länder ein Recht, von der Bundesregelung abzuweichen.

Auf diesen Kompromiss haben sich die Regierungsparteien nun verständigt. Der Reformentwurf für die Grundsteuer soll zwar als wertabhängiges Modell verabschiedet werden, die Länder dürfen jedoch von dieser Regelung abweichen und eigene Berechnungsmodelle einführen. Das Grundgesetz muss für die Neuregelung an zwei Stellen geändert werden.

Der Hessische Finanzminister Thomas Schäfer, der zunächst mit dem Modell von Scholz sympathisierte, hatte sich während der zähen Verhandlungen dafür ausgesprochen, die Kompetenz bei der Grundsteuer vom Bund auf die Länder zu verlagern. Außerdem betonte er, sich nicht gegen eine Öffnungsklausel zu sperren, wenn dies ein geeignetes Mittel sei, bei der Grundsteuer eine Einigung zu erzielen. Wenn der Bundestag nun eine Grundsteuer mit Öffnungsklausel beschließe, werde Hessen entscheiden, welche weiteren Vereinfachungen nötig wären und vom Landtag noch rechtzeitig beschlossen werden könnten. Ziel Hessen wäre es dann, mit möglichst vielen Bundesländern ein gemeinsames Model umzusetzen, heißt es aus dem Finanzministerium. Neben Bayern und Hessen erwägen auch Sachsen und Sachsen-Anhalt ein wertunabhängiges Modell einzuführen.

Die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen hingegen warnte vor einer Abweichung der bundesgesetzlichen Regelung. Sie befürchtet, dass eine Öffnungsklausel zur Rechtszersplitterung führen werde.

Berechnungen für die Frankfurter Allgemeine Zeitung legen nah, dass bei gleichbleibenden Hebesätzen der Kommunen das Modell von Scholz meist zu einer höheren Grundsteuer führen würde als das Flächenmodell. Befürchtungen vor einem extremen Anstieg bei der Grundsteuer weisen die Finanzpolitiker jedoch zurück. Über die individuellen Hebesetze werden die Kommunen dafür sorgen, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleibe, heißt es dazu.

Der VdW südwest begrüßt eine Öffnungsklausel, die den Ländern ermöglicht, von der Bundesregelung abzuweichen. Die Länder seien nun aufgefordert, sich auf ein gemeinsames Flächenmodell zu verständigen, das handhabbar ist und Kostensteigerungen für Vermieter und Mieter vermeidet.

Bisher werden bei der Berechnung der Grundsteuer in Ostdeutschland noch Grundstückswerte von 1935 und in Westdeutschland von 1964 herangezogen. Mit der Grundsteuerreform sollen alle Grundstücke zum 1. Januar 2022 neu bewertet werden und ab dann alle sieben Jahre wieder. Der Hessische Finanzminister kündigte bereits an, dass in der Verwaltung für die Neubewertung der Grundstücke 100 neue Stellen benötigt werden. Das Aufkommen der Grundsteuer beträgt jährlich rund 14,8 Millionen Euro. Spätestens 2025 soll nie neue Grundsteuer fällig werden.

Foto: © Udo Koranzki

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