Grundsteuerreform
Auswirkung einer Abschaffung der Umlagefähigkeit


Wohnung; (c)KoranzkiDie Bundesregierung hat den von Finanzminister Olaf Scholz vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Grundsteuer beschlossen und zur Erörterung in den Bundestag eingebracht. In dem von Scholz vorgelegten Entwurf sollen zur Neuberechnung der Steuer der Wert des Bodens sowie die durchschnittliche Miete einfließen. Für die Grundsteuerreform ist eine Grundgesetzänderung erforderlich, die einer Zwei-Drittel-Mehr im Bundestag und im Bundesrat bedarf. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat über ihren Sprecher für Kommunalfinanzen, Stefan Schmidt MdB, zuletzt verlauten lassen, eine Zustimmung zur Grundsteuerreform von der Abschaffung der Umlagefähigkeit dieser abhängig machen zu wollen.

Mit den Mittel aus der Grundsteuer finanziert die Kommunen den Ausbau der kommunalen Infrastruktur, wie Straßen, Schulen oder Kita, die für die Lebensqualität der Bürger wichtig sind. Diese Leistungen nutzt der Bewohner – also der Mieter – vor Ort und so ist es richtig und gerecht, dass auch dieser die Kosten dafür trägt (Äquivalenzprinzip). Die Abschaffung der Umlagefähigkeit würde für den Mietwohnungsbereich daher zu einer Vermögensteuer führen. Dies wäre verfassungsrechtlich bedenklich, wenn nicht sogar verfassungswidrig.

Der Gesetzentwurf des Finanzministers sieht zudem vor, dass die Grundsteuer aufkommensneutral bleibt und hat an die Kommunen appelliert, ihre Hebesätze entsprechend anzupassen, damit dies auch so bleibt.

Kein Stau bei Bau- und Investitionstätigkeit

Eine Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer, wie sie die Grünen fordern, hätte für die Wohnungsunternehmen enorme Auswirkungen. In einem einfachen Rechenbeispiel wird deutlich, dass der Wohnungswirtschaft mit dem Wegfall der Umlagefähigkeit mehrere Millionen Euro für den Bau von neuen Wohnungen fehlen würden. Konkret könnten in Hessen über 2.000 und in Rheinland-Pfalz gut 500 Wohnungen mit den Mitteln entstehen. Und selbst wenn die Mittel nicht vollständig für den Neubau eingesetzt würden, fehlten sie für andere wichtige Investitionsvorhaben, wie etwa den Klimaschutz. Nur wenn hier weiterhin immens in die energetische Gebäudesanierung investiert wird, kann das Ziel, dass bis zum Jahr 2050 der Gebäudebestand klimaneutral ist, realisiert werden. Denn auch dafür brauchen die Wohnungsunternehmen Eigenkapital, dass ihnen bei Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer fehlen und so ihre Anstrengungen bei Klimaschutz bremsen würde.

Der VdW südwest hat sich bei der Umlagefähigkeit der Grundsteuer klar gegenüber den politischen Entscheidern in Hessen und Rheinland-Pfalz, unter anderem Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir, Finanzminister Dr. Thomas Schäfer und Finanzministerin Doris Ahnen, positioniert und bereits Rückmeldungen erhalten, die die Haltung des Verbands unterstützen.

Über das weitere Verfahren werden wir Sie selbstverständlich auf dem Laufenden halten.

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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