Grundsteuer
VdW südwest macht sich für Erhalt der Umlagefähigkeit stark


Grundsteuer | ©Udo KoranzkiDie vom Bundesverfassungsgericht angemahnte Reform der Grundsteuer geht in die heiße Phase. Bis Ende des Jahres muss das Reformgesetz beschlossen sein, sonst entfällt die rechtliche Grundlage für die Erhebung der Steuer. Das Gesetzgebungsverfahren hat im Sommer begonnen, momentan wird der Gesetzentwurf im Bundestag diskutiert. Für das Grundsteuerreformgesetz wird eine Grundgesetzänderung nötig sein, das Gesetz muss also eine 2/3-Mehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erhalten.

Bündnis 90/Die Grünen haben für Ihre Zustimmung zum Gesetz als eine Bedingung erhoben, dass die Umlagefähigkeit der Grundsteuer über die Betriebskosten abgeschafft werde. Diese Äußerungen im Bundestag hat der VdW südwest zum Anlass genommen und sich erneut an führende politische Vertreter in Hessen und Rheinland-Pfalz gewandt, um sich für die Beibehaltung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer einzusetzen.

In den Schreiben wurde illustriert, welchen Einfluss der Wegfall der Umlagefähigkeit auf die Mitgliedsunternehmen des VdW südwest habe. Umgerechnet in Eigenkapitalmittel könnten die in Hessen dann fehlenden Mittel für den Bau von über 2.000 Wohnungen genutzt werden. In Rheinland-Pfalz wären dies Mittel für den Bau von ca. 500 neuen Wohnungen. Zudem argumentierte der Verband, dass die Grundsteuer einen Teil der kommunalen Infrastruktur finanziere, es daher angemessen und richtig ist, dass selbstnutzende Eigentümer und Mieter – also die Nutzer dieser kommunalen Infrastruktur – die Steuer bezahlen.

In zahlreichen Rückmeldungen – unter anderem vom hessischen Finanzminister Schäfer und von Staatssekretär Deutschendorf aus dem Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen – wurde bekräftigt, dass die Streichung der Umlagefähigkeit kein Gegenstand der gegenwärtigen Verhandlungen zur Grundsteuerreform ist und dass man sich weiter dafür einsetzen werde, die Umlagefähigkeit beizubehalten.

Zum Thema äußerte sich auch Hessens Ministerpräsident Volker Bouffier in einer Antwort auf eine Bundesratsinitiative des Landes Berlin zur Abschaffung der Umlagefähigkeit der Grundsteuer: „Die Forderung, die Umlagefähigkeit der Grundsteuer abzuschaffen, ist nicht neu. Gerade im Kontext der anstehenden Reform der Grundsteuer wurde sie bereits mehrfach erhoben. Um es klar zu sagen: Ich lehne solch ein Vorhaben entschieden ab! Die Grundsteuer ist bislang auch kein Mietentreiber. Die Grundsteuer dient der Finanzierung kommunaler Leistungen für alle Bürger, unabhängig ob sie Eigentümer oder Mieter sind. Deshalb ist die Umlagefähigkeit dieser Steuer auch sachgerecht.“

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
Telefon: 069 97065-300
matthias.berger@vdwsuedwest.de