BauflächeHBO in Kraft getreten
Hessische Bauordnung 2018

Die Novelle der Hessischen Bauordnung (HBO) wurde am 6. Juni 2018 im Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist am 7. Juli 2018 in Kraft getreten. Abweichend davon wird § 52 Abs. 4 der künftigen hessischen Bauordnung erst ein Jahr nach Verkündung in Kraft treten, also zum 7. Juni 2019.

Der VdW südwest hatte sich zuvor zur Novellierung der HBO bereits mit einer schriftlichen Stellungnahme der AWI Hessen, sowie im Rahmen der parlamentarischen Anhörung im Hessischen Landtag positioniert. Der Verband legte sein Hauptaugenmerk darauf, dass gesetzliche Neuregelungen, die zu weiteren Kostensteigerungen bei der Errichtung neuen Wohnraums, Verzögerung der Baugenehmigungsverfahren oder einem höheren Planungsaufwand führen, vermieden werden müssen und dies auch unmissverständlich eingefordert. Die HBO-Novelle hat folgende Schwerpunkte:
 
Änderungen in Hinblick auf die Schaffung von Wohnraum, zum Beispiel durch
  • Erleichterungen bezüglich der Stellplatzregelung
  • Regelungen zur Umwandlung von zum Beispiel leer stehenden Bürogebäuden in Wohnraum bei der Rückkehr zur früheren Nutzung
  • Änderungen der Abstandsvorschriften bzw. Bestandsschutz für Abstandsflächen bei Abriss bestehender Gebäude und Errichtung gleichartiger Gebäude an gleicher Stelle (§ 6 Abs. 12 HBO).

Angleichung der Brandschutzanforderungen an die Musterbauordnung.

Erleichterungen für das Bauen mit Holz, zum Beispiel wird die Holzbauweise für tragende und feuerhemmende Bauteile zulässig, sofern sie den Technischen Baubestimmungen nach § 90 entsprechen, § 29 Abs. 2 S. 5 HBO.

Änderungen im Bereich des barrierefreien Bauens,

Änderungen der Formvorschriften für das Baugenehmigungsverfahren in Hinblick auf den digitalen Bauantrag,

Änderungen im Bereich der Bauprodukte aufgrund des zwingenden Erfordernisses der Übernahme entsprechender Regelungen aus der Musterbauordnung.

Foto: © Udo Koranzki

Knapp, Laura | ©manjit jariIhre Ansprechpartnerin
Laura-Sophie Jacobus

Planung, Technik, Energie, Klimaschutz
Telefon: 069 97065-144
laura-sophie.jacobus@vdwsuedwest.de