Beschlüsse des Landtags
Landesentwicklungsplan Hessen 2000

Hessischer LandtagAm 10. Oktober 2018 ist die Verordnung über die Dritte Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 im Gesetz- und Verordnungsblatt (GVBl.) des Landes Hessen zusammen mit der Plankarte veröffentlicht worden und ist am Folgetag in Kraft getreten.

Wie bereits in der Ausgabe 6-2018 des VdWaktuell berichtet, nahm der VdW südwest im Juni 2018 im Hessischen Landtag in Wiesbaden an der mündlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zum Antrag der Landesregierung zur Änderung der Verordnung über den Landesentwicklungsplan Hessen 2000 teil. Zuvor hatte der VdW südwest seine Position bereits dezidiert in einer schriftlichen Stellungnahme im Rahmen der schriftlichen Anhörung dargestellt.

In der Folge werden die zweite Verordnung über die Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen 2000 (Verordnung vom 27. Juni 2013 {GVBl., Seite 479}) und der Landesentwicklungsplan Hessen 2000 (Verordnung vom 13. Dezember 2000 {GVBl. I 2001, Seite 2}) wird mit Ausnahme der Planziffern 3. „Landesweite Raumstruktur und Raumordnungskonzeption“, 4.2 „Zentrale Orte und Verflechtungsbereiche“ und des Abschnitts „Großflächige Einzelhandelsvorhaben“ der Planziffer 4.1.2 aufgehoben.

Die wesentlichen Neuerungen

Siedlungsentwicklung und Flächenvorsorge
Die dritte Änderung des Landesentwicklungsplans sieht vor, bis zum Jahr 2020 entsprechend der Nachhaltigkeitsstrategie des Landes Hessen, die Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrsflächen landesweit auf 2,5 Hektar pro Tag zu reduzieren.
Um dieses Flächensparziel zu erreichen, müssen Kommunen künftig mit dem geänderten Landesentwicklungsplan stärker als bisher ihren Flächenbedarf nachweisen, wenn neue Baugebiete auf der „grünen Wiese“ ausgewiesen werden sollen. Hierfür müssen die Kommunen aufzeigen, dass der Flächenbedarf nicht oder nur zum Teil durch Innenentwicklung gedeckt werden kann. Abweichungen sind möglich, diese müssen von den Kommunen allerdings gut argumentiert werden.

Stadt- und Dorfentwicklung – bebaute Bereiche
Durch die Stärkung der Innenstädte und Ortskerne soll auch die nicht motorisierte Bevölkerung von den Versorgungsfunktionen dieser profitieren. Durch eine integrierte Stadt- und Dorfentwicklung mit dem Angebot und dem Ausbau von Dienstleistungs-, Bildungs- und Freizeiteinrichtungen, sollen Innenstädte und Ortskerne, zu Orten der Begegnung und Kommunikation und der kulturellen Identität werden. Ein weiteres Ziel ist es, durch den Erhalt der regionalen Baukultur, eine zukunftsfähige Wohn- und Lebensqualität zu schaffen.

Wohnungsbau
Die Nachfrage nach Wohnungen soll verstärkt durch die Anpassung des Wohnungsbestandes an den künftigen Bedarf gedeckt werden. Bei der Aufwertung von Wohnungsbeständen soll der energetischen Sanierung und der Anpassung an die sich ändernde Altersstruktur und Haushaltsgrößen ein besonderes Gewicht zukommen.

Kommunikation und Breitband
Im Landesentwicklungsplan Hessen wird landesweit eine schnelle flächendeckende Versorgung mit hochleistungsfähigen Breitbandanschlüssen angestrebt. Der gesamte Ausbau soll nachhaltig sowie flächen- und energieeffizient sein.

Abstandsregelung für neue Höchstspannungsfreileitungen
Es gilt eine landesweite Abstandsregelung für neue Höchstspannungsfreileitungen die in einer neuen Trasse geplant werden. Der Abstand zur Wohnbebauung wird landesweit 200 Meter im Außenbereich beziehungsweise 400 Meter im Innenbereich betragen. Dies bedeutet auch für neue Wohngebiete, dass diese nicht mehr näher an bestehende Höchstspannungsfreileitungen herangeplant werden dürfen.

Foto: © Udo Koranzki

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