HessenWohnraumförderung
VdW nimmt Stellung zum Entwurf der neuen Richtlinie zur Mietwohnraumförderung

Nach rund einjähriger Erarbeitungsdauer hat das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz den Entwurf der Richtlinie zur Mietwohnraumförderung vorgelegt. Der VdW südwest hat hierzu eine dezidierte Stellungnahme abgegeben.

Bekanntlich hat der VdW südwest sich seit längerem für eine deutliche Verbesserung der Förderbestimmungen stark gemacht, da die bisherigen Abrufzahlen verdeutlicht haben, dass die aktuell noch geltenden Förderkonditionen in hohem Maße unattraktiv sind. In diesem Rahmen hat der VdW südwest in der jüngeren Vergangenheit immer wieder auf die Erforderlichkeit signifikanter Verbesserungen hingewiesen. In einer Vielzahl von bilateralen Gesprächen im Rahmen von Veranstaltungen (unter anderem die gemeinsame Veranstaltung von WIBank und VdW südwest am 29. Juni 2017 zur Wohnraumförderung) sowie in mehreren Gesprächsrunden mit Vertretern des Ministeriums, Vertretern aller Fraktionen und der WIBank, auch unter Einbeziehung unserer Mitgliedsunternehmen, wurden die Einschätzungen des Verbandes transportiert und dabei auch detaillierte Berechnungsbeispiele präsentiert, die verdeutlicht haben, woran es bislang aus Sicht potenzieller Investoren gehakt hat und wo und an welchen entscheidenden Stellschrauben zu drehen ist, um für eine Steigerung von Attraktivität und Abrufwahrscheinlichkeit, nicht nur durch kommunale Wohnungsunternehmen, sondern auch durch Wohnungsgenossenschaften und weitere als privat einzuordnende Investoren zu sorgen.

Ausweislich des Entwurfs der Richtlinie werden die bislang separierten Förderrichtlinien zum Mietwohnungsbau für geringe Einkommen, für mittlere Einkommen, zum studentischen Wohnen und zur Modernisierung von Mietwohnungen in einer Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung zusammengeführt. Dies ist aus Sicht der angesprochenen Adressaten und potenziellen Fördermittelabnehmer sicherlich mittelfristig sinnvoll und wird daher vom VdW südwest auch strukturell begrüßt, wenn dadurch Erleichterungen für das Antragsverfahren geschaffen werden. Der Entwurf weist zwar (spürbare) Verbesserungen gegenüber den bisherigen Förderrichtlinien auf, aus Sicht des VdW südwest besteht aber gleichzeitig weiterhin Luft nach oben.

Als positiv wird erachtet, dass die Tilgungszuschüsse im sozialen Mietwohnungsbau auf 20 bis 25 Prozent bei 20 bis 25 Jahren Bindungsdauer erhöht werden sollen, bei der mittleren Einkommensförderung auf 15 bis 20 Prozent bei 20 bis 25 Jahren Laufzeit.

Die Grunddarlehen werden leicht erhöht (leicht höhere Darlehensbeträge: im Schnitt rund 100 Euro mehr als bislang). Zudem beginnt die grundlegende Staffelung der Kosten leicht höher. Die Grunderwerbssteuer soll explizit in die Kosten mit einbezogen werden, so dass auch hierdurch eine mittelbare Aufwertung der Darlehensbeträge erfolgt.

Kritisiert hat der VdW südwest den Entfall des Darlehenszuschlags von 50 Euro für „nur“ barrierefreie Wohnungen, Zuschläge nur noch für rollstuhlgerechte Wohnungen. In besonderem Maße wurde zudem moniert, dass die zulässige Fördermiete im Regelfall von 15 auf 20 Prozent unterhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gesenkt werden soll. Die besonderen technischen und energetischen Anforderungen verbleiben, allerdings mit leichten Vereinfachungen, zum Beispiel bei bestimmten Raumvorgaben (Küche) oder im Bereich Barrierefreiheit. Hier wurde der Forderung nach der Schaffung eines an der Hessischen Bauordnung orientierten Maßstabs nur punktuell nachgekommen. Die Zinssätze bleiben unverändert bei 0,6 Prozent. Die Anhebung der Tilgungsmöglichkeit von ein auf zwei Prozent könne je nach Auge des Betrachters positiv oder negativ angesehen werden.

Die Einkommensgrenzen werden nicht verändert, wobei diese nicht Regelungsgegenstand der Förderrichtlinie, sondern des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) sind. Hier fordert der VdW südwest seit langem eine deutliche Anhebung, da das bisherige Niveau in Hessen im Ländervergleich unterdurchschnittlich niedrig ist.

Weiterhin haben wir kritisiert, dass auch unverändert weiterhin keine ausreichende Regionalisierung der Fördersätze und somit keine ausreichende Berücksichtigung der unterschiedlichen Marktverhältnisse erfolgt ist, obwohl sich die Baukosten in prosperierenden und stagnierenden Märkten kaum unterscheiden.

Als nachteilig empfinden wir ebenfalls eine geplante Ausweitung der Besetzungsrechte der Kommunen, da hierdurch eine Gefährdung gewachsener Siedlungs- und Quartiersstrukturen zu befürchten ist.

Foto: © Udo Koranzki

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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