Hochbau
Neuerungen in der novellierten DIN 276


BauIn der „DIN 276:2018-12 –Kosten im Hochbau“, die im Dezember 2018 erschie-nen ist, wurden die Normen DIN 267-1 Hochbau, DIN276-4 Ingenieurbau sowie DIN 277-3 zusammengefasst. Somit gibt es nunmehr nur noch eine einheitliche DIN 276 für alle Kosten im Hochbau. Neben dieser Neustrukturierung ergeben sich auch einige inhaltliche Veränderungen. Die neue DIN 276 führt eine achte Kostengruppe, KG 800, ein. Diese beinhalte die eigentlichen Finanzierungskosten, währen in der Kostengruppe 700 unverändert die klassischen Baunebenkosten wie insbesondere die Planerhonorare gehören. Die erste und zweite Gliederungs-ebene (KG 100, 200 bzw. KG 110, 120 etc.) haben durch Integration der Ingeni-eurbauwerke terminologische Anpassungen erfahren, während es einige fachli-che Verschiebungen auf der dritten Gliederungsebene (KG 111, 112, 113 etc.) gibt.

Die von der DIN 276 neu eingeführte Kostenermittlungsart „Kostenvoranschlag“ wird systematisch zwischen der Kostenberechnung (Leistungsphase 3) und dem Kostenanschlag (Leistungsphase 6) eingefügt, der „den Entscheidungen über die Ausführungsplanung und die Vorbereitung der Vergabe“ dient. Für die Planer ent-steht ein erheblicher Mehraufwand, da die Kosten beim neuen Kostenvoranschlag sowohl nach Kostengruppe bis zur dritten Ebene als auch nach Vergabeeinheiten aufgeschlüsselt werden müssen. Die neue DIN verlangt schon in früheren Leis-tungsphasen größere Genauigkeit. So muss nun für die Kostenschätzung eine Aufschlüsselung bis zur zweiten Gliederungsebene (KG 110, 120 etc.) erfolgen und nicht mehr nur, wie bisher, bis auf die erste Ebene. Auch die Kostenberech-nung erfordert nach der neuen DIN die Aufschlüsselung bis auf eine weitere, und zwar die dritte (KG 111, 112, 113 etc.), Gliederungsebene. Der Kostenanschlag, der bisher sowohl nach Kostengruppen als auch nach Vergabeeinheiten gegliedert werden musste, ist nach der neuen DIN nur noch nach Vergabeeinheiten zu glie-dern.

Insgesamt stellt die neue DIN 276 mehr Anforderungen an die Planer durch eine neue Kostenermittlung sowie deutlich genauere Kostenaufgliederung bereits in frühen Phasen, und dies alles zum Teil mehrfach im Projekt.

Gemäß Einschätzung der Bundesarchitektenkammer hat die neue DIN 276 bis auf Weiteres keine Auswirkungen auf die preisrechtlichen Regelungen der Hono-rarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), da nach § 4 Abs. 1 HOAI die DIN 276-1 in der Fassung von 2008-12 für die Ermittlung der anrechenbaren Kos-ten weiterhin anzuwenden ist. Dies gilt so lange, bis die HOAI in diesem Punkt angepasst wurde. Im Ergebnis würde die DIN 276-1:2008-12 im Vergleich zur DIN 276:2018-12 aber auch nicht zu anderen anrechenbaren Kosten führen. So-fern bei der Kostenplanung die neue DIN angewendet werden soll, empfiehlt sich in der Zwischenzeit zur Schaffung von Klarheit eine entsprechende vertragliche Regelung.

Foto: © Michael Gaida auf Pixabay

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