Fachinformation 12-2018 / 1-2019Steuern und Bilanzierung
Information Dezember 2018 / Januar 2019

Einkommensteuer
  • Kundengewinnung einer Raststätte: Gratisbewirtung von Busfahrern ist unbeschränkt absetzbar
  • 44-€-Freigrenze: Wann Krankenversicherungsschutz als Sachlohn steuerfrei bleiben kann
  • Gesetzliche Krankenkasse: Prämie im Selbstbehaltungstarif mindert absetzbare Sonderausgaben
  • Umsatzsteuer-Vorauszahlungen: Zehntageszeitraum für Fälligkeit gilt trotz Feiertag
  • Stromleitung über Grundstück: Einmalige Entschädigung ist nicht zu versteuern

Körperschaftsteuer
  • Teilwertabschreibung: Stehenlassen einer Forderung
  • Foodsharing: OFD NRW äußert sich zur steuerlichen Behandlung

Umsatzsteuer
  • Einheitliches Leistungsbündel: Dinnershow unterliegt 19%iger Umsatzsteuer
  • EuGH-Vorlage: Dürfen EU-Subventionen mit Umsatzsteuer belastet werden?
  • Elektronische Veröffentlichungen: Zukünftig ermäßigte Mehrwertsteuersätze
  • Vorsteuerabzug: Berichtigung bei Uneinbringlichkeit des Entgeltes möglich?
  • Baurechnungen: Kein Vorsteuerabzug des Mieters
  • Umsatzsteuerbetrug: Umkehr der Steuerschuldnerschaft in Ausnahmefällen gestattet
  • Umsatzsteuer-Voranmeldung: Muster für das Jahr 2019 veröffentlicht
  • Vorsteuerabzug: Versagung bei Abriss- und Entsorgungsleistungen von Gebäuden

Gewerbesteuer
  • Unfertige Erzeugnisse: Keine Hinzurechnung von aktivierten Miet-, Pacht- und Leasingzahlungen

Grunderwerbsteuer
  • Anteilsvereinigung: Niedrigerer Grundstückswert kann nicht durch Bilanzansatz nachgewiesen werden
  • Grundstückskauf mit Auflagen: Kaufpreisminderung innerhalb der Zweijahresfrist
  • Verfassungsgemäß: Grunderwerbsteuer bei Erwerb eines Miteigentumsanteils

Verfahrensrecht
  • E-Bilanz: Ausspähungsrisiko im Internet rechtfertigt keine Papierabgabe
  • Lohnsteuerermäßigung 2019: Freibeträge und Faktorverfahren mit zweijähriger Gültigkeit
  • Kontenabrufverfahren: (Finanz-)Behörden können Bankdaten abrufen
  • Finanzamt bindet sich: Verbindliche Auskunft schafft Rechtssicherheit
  • Kassen-Nachschau: Überraschungsbesuch des Finanzamts kann teure Folgen haben
  • Gesetzliche Zinshöhe von 6 %: BFH setzt auch Zinsen für Zeiträume ab 2012 aus

Kirchhof, AnkeIhre Ansprechpartnerin
Dipl.-Kffr. Anke Kirchhof

Steuerberaterin
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