info_06-2018Steuern und Bilanzierung
Information Juni 2018

Einkommensteuer
  • Bußgelder: Strafen sind keine Betriebsausgaben - oder doch?

  • Kapitalerträge: Pflicht zur Einkommensteuerveranlagung ab 410 Euro

  • Hausverkauf: Steuerpflichtiger Veräußerungsgewinn

  • Handwerkerleistungen: Steuerermäßigung gilt nicht bei Abgeltungsteuer

  • Doppelte Krankenversicherung: Komplettabzug für Basisbeiträge nur für eine Versicherung

  • Private (Fach-)Hochschulen: Studiengebühren sind nicht als Schulgeld abziehbar

  • Kindergeld: Was gilt als Erstausbildung und was nicht?

  • Importfahrzeug als Firmenwagen: Bruttolistenpreis darf geschätzt werden

  • Aufhebungsvertrag: Was zählt zur steuerbegünstigten Entschädigung dazu?

  • Hohe Zuzahlungen zum Dienstwagen: Arbeitnehmer können weder negativen Arbeitslohn noch Werbungskosten geltend machen

  • Günstigerprüfungen: Welche Schattenberechnungen die Finanzämter durchführen

  • Ehrenamtliche Tätigkeiten: Fiskus stellt bis zu 975 Euro pro Jahr steuerfrei

  • Ergänzende Altersvorsorge: Wie hoch wird die Versteuerung im Auszahlungsfall sein?

Umsatzsteuer

  • Vorsteuerabzug: Uneinbringlichkeit einer Entgeltforderung und Vorsteuerabzug

  • Insolvenzverfahren: Umsatzsteuerberichtigung nach Rechnungskorrektur

  • Vorsteuer: Berichtigung bei Änderung der Verwendungsabsicht für ein Gebäude erforderlich?

Verfahrensrecht

  • Unangekündigte Kontrollen: Die neue Kassennachschau

  • Adressat im Umsatzsteuerbescheid

  • Verfahren vor BFH: Vertretungszwang gilt auch bei Anhörungsrüge

  • Öffentliche Zustellung: Bescheidzugang wird durch spätere Akteneinsicht bewirkt

  • Änderung einer unvollständigen Steuererklärung

  • Offenbare Unrichtigkeit bei Falscheintragung in der Steuererklärung

  • Ignorierter Erklärungswert: Finanzamt darf nachträglich gemeldete Lohndaten nicht berücksichtigen

  • Einspruch richtig einlegen: Fristwahrung ist von zentraler Bedeutung

Sonstiges Steuerrecht

  • Sturmtief Friederike: Steuerliches „Hilfspaket“ soll Betroffene entlasten

Download der Juni-Ausgabe

Kirchhof, AnkeIhre Ansprechpartnerin
Dipl.-Kffr. Anke Kirchhof

Steuerberaterin
Telefon: 069 97065-138
anke.kirchhof@vdwsuedwest.de