information Juli/August 2018Steuern und Bilanzierung
Information Juli/August 2018

Einkommensteuer
  • Privatnutzung von Dienstwagen: BMF beantwortet lohnsteuerliche Zweifelsfragen
  • Sicherung einer Beitragsrückerstattung: Freiwillig getragene Krankheitskosten sind keine absetzbaren Versicherungsbeiträge
  • Übungsleiter-Freibetrag: Ausgaben lassen sich besser absetzen
  • Kleinbetragsrente: Einmalzahlung erst ab 2018 begünstigt
  • Haushaltsnahe Dienstleistungen: Mieter können sich Steuerbonus durch Nebenkostenabrechnung sichern
  • Doppelte Haushaltsführung: Hauptwohnung darf nicht zu nah an Arbeitsstelle liegen
  • Ausstieg aus „teurer“ Altersversorgung: Wechselprämie des Arbeitgebers unterliegt ermäßigtem Steuersatz
  • Weihnachtsgeschenke: Sachbezüge und Aufmerksamkeiten haben unterschiedliche Freibeträge
  • Uniform, Anzug etc.: Welche Arbeitskleidung ist absetzbar?
  • Nachrüstung von Einbruchsschutz: Gezahlte Handwerkerlöhne mindern die Einkommensteuer
  • Privat mitgenutzte Arbeitszimmer: Einsprüche gegen Kostenaberkennung allgemein zurückgewiesen
  • Altersbedingte Krankheiten: Unterbringung im Seniorenheim als außergewöhnliche Belastung
 
Körperschaftsteuer

  • Organschaft: Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit vororganschaftlicher Mehrabführungsbesteuerung
 
Umsatzsteuer

  • Hauswasseranschluss: Auch externe Unternehmen können 7%igen Umsatzsteuersatz nutzen
  • Vorsteuerabzug versagt: Geschäftsveräußerung im Ganzen trotz neuem Mietvertrag
  • eBay: Account-Inhaber muss Steuern abführen
  • Rückabwicklung von Bauträgerfällen: Erstattungsanspruch des Bauträgers ist zu verzinsen
 
Gewerbesteuer

  • Gewerbesteuer: Erfolglose Verfassungsbeschwerde
 
Verfahrensrecht

  • Finanzgerichtsprozess: Kopie der kompletten Steuerakte kann selten verlangt werden
  • Betriebliche Altersvorsorge: BMF veröffentlicht neues amtliches Vordruckmuster
  • Verbindliche Auskunft: Gebühr bei Antragsrücknahme?
  • Nachzahlungszinsen: BFH zweifelt an Verfassungsmäßigkeit des 6%igen Zinssatzes
  • Fristberechnung: Silvester gilt nicht als gesetzlicher Feiertag
  • Einspruchsfrist: Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung

Kirchhof, AnkeIhre Ansprechpartnerin
Dipl.-Kffr. Anke Kirchhof

Steuerberaterin
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