Hessen

Abschluss der Verhandlungen
CDU und Grüne einigen sich auf Koalitionsvertrag für Hessen

Nach drei turbulenten Wochen, in denen unklar war, ob das vorläufige Endergebnis der hessischen Landtagswahl vom 28. Oktober 2018 aufgrund von Ungenauigkeiten bei der Stimmauszählung Bestand haben würde, nahmen CDU und Bündnis 90/Die Grünen am 19. November 2018 Koalitionsverhandlungen auf. Diese führten sie weitgehend geräuschlos – es drangen nahezu keine Wasserstandsmeldungen nach außen. Am 20. Dezember 2018 wurde der Koalitionsvertrag der Öffentlichkeit vorgestellt, am 22. Dezember 2018 von den jeweiligen Parteigremien gebilligt und schließlich am 23. Dezember 2018 unterzeichnet.

Im Koalitionsvertrag wurde beschlossen, dass der Bereich Wohnen künftig dem Wirtschaftsministerium zugeordnet werden soll. Dieses wird nach erfolgreicher Regierungsbildung Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Energie und Wohnen heißen und nach wie vor von Tarek Al-Wazir (Bündnis 90/Die Grünen) geleitet.

Der Koalitionsvertrag widmet sich dem Thema Wohnen in ausführlicher Form. Viele Projekte und Vorhaben werden dort skizziert, deren konkrete Ausgestaltung sich in vielen Fällen jedoch erst in der politischen Arbeit zeigen wird. Grundsätzlich ist geplant, die beiden Foren, durch die die Wohnungswirtschaft bisher in politische Entscheidungen eingebunden wurde – die Allianz für Wohnen und den Masterplan Wohnen – auch unter der neuen Landesregierung fortzuführen und im Fall des Masterplans Wohnen diesen auszubauen.

Im Bereich der Wohnraumförderung wird die Fördersumme in der nächsten Legislaturperiode auf 2,2 Milliarden Euro erhöht. Zudem werden die Förderrichtlinien weiterentwickelt, um stärkere Anreize zur Schaffung von gefördertem Wohnraum zu schaffen. Das Förderprogramm für mittlere Einkommen wird auf alle Regionen mit hohem Wohnungsbedarf ausgeweitet. Ein Nadelöhr bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum ist die Bereitstellung von Bauland. Hier möchte die neue Landesregierung Anreize zur Ausweisung von Wohnbauflächen im kommunalen Finanzausgleich für Kommunen setzen. Zudem soll ein kommunales Flächen- und Baulückenkataster eingerichtet werden, um Flächen für Wohnraum zu erfassen und zu mobilisieren.

Um Genehmigungsverfahren zu beschleunigen und Baukosten zu senken, sollen kommunale Bauämter besser unterstützt und das serielle Bauen gestärkt werden. Geeignete Landesliegenschaften sollen in der Regel über das Mittel der Konzeptvergabe veräußert werden – dabei soll es künftig nicht nur einen Anteil für Sozialwohnungen, sondern auch für genossenschaftliches, gemeinschaftliches Wohnen geben. Eine mögliche Senkung des Grunderwerbsteuersatzes ist im Koalitionsvertrag nur vorgesehen, falls sich eine gesicherte Mehreinnahme aus der Bekämpfung von Share-Deals ergibt.

Im Bereich des Mietrechts wird an der Mietpreisbremse festgehalten. Das Wohnungsaufsichtsgesetz und die Kappungsgrenzenverordnung werden ebenfalls beibehalten und evaluiert. Kommunen mit angespannten Wohnungsmärkten wird ein Genehmigungsvorbehalt bei der Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen eingeräumt.

Am 18. Januar 2019 fand die konstituierende Sitzung des neuen Hessischen Landtages statt. In dieser Sitzung wurde Volker Bouffier zum Ministerpräsidenten wiedergewählt und sein Kabinett bestätigt. Am 24. Januar 2019 wird der VdW südwest in einem Pressegespräch die Bewertung des Koalitionsvertrages aus Sicht der Wohnungswirtschaft vorstellen.

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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