Konzeptvergabe
Erster Förderbescheid für Konzeptvergabeverfahren bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke


BauDie Ortsgemeinde Niederwerth im Landkreis Mayen-Koblenz ist die erste rheinland-pfälzische Kommune, die dem Projektaufruf des Ministeriums der Finanzen für vorbildliche Konzeptvergabeverfahren bei der Veräußerung öffentlicher Grundstücke gefolgt ist.

Mit ihrem Projekt ‚Leben und Wohnen in der Dorfmitte‘ macht die Ortsgemeinde Niederwerth vom Instrument der Konzeptvergabe Gebrauch, um ein lebendiges und gemischt genutztes Quartier in hoher baulicher und architektonischer Qualität zu entwickeln. Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt dieses Konzeptvergabeverfahren mit Landesmitteln in Höhe von 25.000 Euro aus dem Förderprogramm Experimenteller Wohnungs- und Städtebau.

Zu Beginn dieses Jahres hatte das Ministerium der Finanzen die rheinland-pfälzischen Kommunen dazu aufgerufen, ihre geplanten Konzeptvergabeverfahren einzureichen, um eine Projektförderung zu erhalten. Bis zu zehn ausgewählte Konzeptvergabeverfahren können eine Projektförderung in Form eines Zuschusses von bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 25.000 Euro, erhalten. Insbesondere werden dadurch Mehrkosten, die durch die Beauftragung von Dritten zur Durchführung des Verfahrens entstehen, gefördert.

Das landesweite Bündnis für bezahlbares Wohnen und Bauen hat zum Konzeptvergabe-verfahren bereits im Vorfeld Hilfestellungen erarbeitet. So liegt ein Hinweispapier zu „Kommunaler Grundstücksgeschäfte und Konzeptvergaben, Hinweise zu vergabe- und baurechtlichen Aspekten sowie zum EU-Beihilferecht und Gemeinderecht“ vor sowie eine Broschüre „Mehr Konzept, Orientierungshilfe zur Vergabe öffentlicher Grundstücke nach Konzeptqualität“. Beide Drucksachen stehen zum kostenlosen Download beim Finanzministerium bereit.

Die Maßnahme in Niederwerth hat das Ziel, sowohl bezahlbaren Wohnraum für Menschen unterschiedlicher Altersgruppen als auch soziale Einrichtungen und Flächen für die Allgemeinnutzung zu schaffen. Ausgewiesen wird eine Grundstücksfläche von rund 1800 Quadratmetern. Auf dieser sind eine Wohn-Pflege-Gemeinschaftseinrichtung mit Seniorenappartements sowie Mietwohnungen unterschiedlicher Größe insbesondere für Familien, junge Menschen, Paare und Alleinerziehende inklusive anteiligem gefördertem Wohnraum geplant. Weitere Flächen sollen für die öffentliche Nutzung, wie Dorfverwaltung und Bürgerräume, zur Verfügung stehen.

„Mit der Konzeptvergabe verfügen die Kommunen über ein wirksames Instrument, um nicht nur bezahlbaren, sondern auch sozial ausgewogenen, zukunftsfähigen und qualitätsvollen Wohnraum zu schaffen. Ich bin zuversichtlich, dass die erarbeiteten Konzepte und Ideen auch ein Vorbild für andere Kommunen sein können“, führte Finanz- und Bauministerin Doris Ahnen Mitte Mai 2020 anlässlich der Übergabe des Förderbescheides aus.

Um der aktuellen Situation und der geänderten Prioritätensetzung in den Kommunen Rechnung zu tragen, ist die Antragsfrist für Anträge weiterer Kommunen verlängert worden. Vollständige Anträge können nun bis zum 31. Dezember 2020 eingereicht werden. Die Bewilligung ist auch weiterhin in der Reihenfolge der eingereichten Förderanträge vorgesehen. Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und den Antragsunterlagen finden Sie online unter „Projektaufruf Konzeptvergabe“.

Finanzministerium Rheinland-Pfalz

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