Genossenschaften
Satzungsänderung und Verzicht auf die Erstellung eines Lageberichtes bei kleinen Genossenschaften

Die Vorschriften zur externen Rechnungslegung wurden in den letzten Jahren kontinuierlich fortentwickelt, häufig getrieben durch die Anforderungen an kapitalmarktorientierte Unternehmen. Eine starke Ausstrahlung hat dies auch auf die Rechnungslegung und Prüfung von Genossenschaften. Gestiegene Anforderungen führen in der täglichen Praxis zu echten Herausforderungen.

AltbauTrennung zwischen „Pflicht“ und „Kür“

Um Ressourcen zu schonen und Prozesse zu optimieren, bedarf es daher auch in der Frage der Rechnungslegungspflicht einer sauberen Trennung zwischen „Pflicht“ und „Kür“. So sind kleine Genossenschaften i. S. d. § 267 Abs. 1 HGB gesetzlich von der Verpflichtung zur Erstellung eines Lageberichtes befreit.
Doch nicht jede Genossenschaft nutzt diese Erleichterung; vielmehr ist die satzungsmäßige Verpflichtung zur Aufstellung eines Lageberichts verbreitet. Eine Genossenschaft, deren Satzung eine entsprechende Regelung zur Erstellung eines Lageberichts enthält, unterliegt der erweiterten Rechnungslegungsverpflichtung und der umfassenden Prüfung hierzu.
Gerade beim Lagebericht werden die Herausforderungen an die Berichterstattung und die Prüfung im Jahr 2020 deutlich zu Tage treten, da sowohl Erstellung als auch Prüfung umfänglich Kapazitäten binden werden. Durch die Neuausrichtung des Lageberichtes hin zu einer in die Zukunft gerichteten Informationsquelle zur Beurteilung der wirtschaftlichen Lage sowie der Risiken und Chancen des Unternehmens ist die Bedeutung für die Adressaten kontinuierlich gewachsen, was sich auch an DRS 20 ablesen lässt. Hierauf reagiert das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) mit dem neuen IDW PS 350, der auf Berichtszeiträume anzuwenden ist, die am oder nach dem 15. Dezember 2018 beginnen.

Im Hinblick auf die durch den IDW PS 350 nochmals ausgelösten erhöhten Anforderungen an die Erstellung und Prüfung des Lageberichts sollten daher alle Genossenschaften, die allein aufgrund einer Satzungsverpflichtung einen Lagebericht erstellen, dies kritisch überdenken und in 2019 eine Satzungsänderung erwägen.

Gesonderter Bericht an die Mitglieder als Geschäftsbericht

Ohne Zweifel sind die Informationen des Lageberichts für die Kommunikation der Genossenschaft wichtig, insbesondere da diese Informationen geprüft und damit qualitätsgesichert sind.
Es ist daher in jedem Fall anzuraten, einen gesonderten Bericht an die Mitglieder als „Geschäftsbericht“ bzw. „Bericht über das Geschäftsjahr“ zu verfassen. Dieser Bericht kann sich an den Inhalten der bisherigen Berichterstattung orientieren, ergänzt um die für die Genossenschaft wesentlichen Informationen. Wichtig ist aber, dass er nicht als Lagebericht bezeichnet wird.
Sofern es gewünscht wird, werden wir auch eine inhaltliche Durchsicht dieses Berichtes vornehmen, so dass die Mitglieder nicht auf die gewohnte Qualitätssicherung verzichten müssen. Wir empfehlen eine kritische Durchsicht des Prüfungsverbands soweit der Besorgnis einzelner Mitglieder begegnet werden soll, mit der Streichung des Lageberichts aus der Satzung könnte zukünftig die Qualität der Berichterstattung leiden.
Mit der Erstellung eines Geschäftsberichts wird Ihnen als Genossenschaft eine angemessene Kommunikation wesentlicher Informationen ermöglicht, ohne dass Sie den umfänglichen Vorgaben einer umfassenden Lageberichtserstattung und Prüfung unterliegen.

Leitlinie zur Abgrenzung von Lagebericht und Geschäftsbericht

Für alle Genossenschaften, die weiterhin einen Lagebericht aufstellen werden, werden wir in den nächsten Monaten eine Leitlinie erarbeiten, die sowohl die Abgrenzung von Lagebericht und Geschäftsbericht als auch Hinweise zur inhaltlichen Ausgestaltung enthalten wird.

Brünnler_Grötsch, ClaudiaIhre Ansprechpartnerin
Claudia Brünnler-Grötsch

Vorstand, Prüfungsdirektorin
Telefon: 069 97065-137
claudia.bruennler-groetsch@vdwsuedwest.de

 

Schultze, OliverIhr Ansprechpartner
Oliver Schultze


Abteilungsleiter Prüfung und betriebswirtschaftliche Beratung
Telefon: 069 97065-157
oliver.schultze@vdwsuedwest.de