Ausweitung der Mieterschutzverordnung
„Ein falsches Instrument wird nicht richtiger, nur weil es in mehr Städten und Gemeinden gilt“


Mietwohnungen
© Udo Koranzki
Hessen hat am 25. November 2020 die neue Mieterschutzverordnung verkündet. Diese fasst die Mietenbegrenzungsverordnung sowie die Kappungsgrenzen- und Kündigungsbeschränkungsverordnung in einer gemeinsamen Verordnung zur Bestimmung des Geltungsbereiches der bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften (Mieterschutzverordnung) zusammen und wurde um fünf Jahre verlängert. Seit 26. November ist die Mieterschutzverordnung in Kraft.

Die bisherigen Verordnungen laufen an diesem Tag aus. Die Mieterschutzverordnung soll künftig in 49 statt bisher nur 31 Kommunen gelten. Entgegen der bisherigen Ankündigung wird Egelsbach im Geltungsbereich verbleiben. Aus dem Geltungsbereich ausscheiden werden hingegen Hattersheim, Hofheim, Kassel und Oberursel. Der VdW südwest hat im Rahmen des ministeriellen Anhörungsverfahrens deutliche Kritik an der Mieterschutzverordnung geübt, vor allem an der massiven Ausweitung des Geltungsbereiches und den dafür zugrunde liegenden Kriterien und deren Anwendung.

In einer Pressemitteilung wertet Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest, den Beschluss als Irrweg: „Ein falsches Instrument wird nicht richtiger, wenn es in mehr Städten und Gemeinden gilt.“ Durch die Ausweitung werde der Eindruck erweckt, dass die Mietpreisbremse funktioniere. Dies sei jedoch nicht der Fall. „Wenn dem so wäre, hätte es spürbare Entspannungen auf den Märkten geben müssen und die Mietpreisbremse dürfte nicht auf immer mehr Kommunen angewendet werden.“

Wie absurd die neue Regelung ist, zeigt ein Bespiel aus Nordhessen: So soll die Mietpreis-bremse künftig auch in Fuldabrück gelten. Dort liegt die Angebotsmiete bei 5,20 Euro pro Quadratmeter. Sicher mag es auch hier Herausforderungen auf dem Wohnungsmarkt geben. Es könne jedoch nicht ernsthaft von einem angespannten Wohnungsmarkt gesprochen wer-den, der einen so weitgehenden Eingriff in privatrechtliche Mietverhältnisse rechtfertigt. Kassel hingegen mit einem Wohnungsbedarf von immerhin 900 zusätzlichen Wohnungen pro Jahr fällt aus der Mietpreisbremse heraus. Ebenso entfallen hochpreisige Städte mit zweifelsohne angespannten Wohnungsmärkten wie Hofheim und Oberursel, was kaum nachvollziehbar ist.

Auf angespannte Wohnungsmärkte muss reagiert werden. Die Politik darf dabei aber nicht übersehen, dass Regulierungen wie die Mietpreisbremse nur an den Symptomen herumdoktern. Keine der Maßnahmen schafft auch nur eine einzige Wohnung. Um den Druck vom Wohnungsmarkt und den Preisen zu nehmen, brauchen wir eine Ausweitung des preisgünstigen Wohnungsangebots, gerade für untere und mittlere Einkommen. Der VdW südwest fordert von der Politik mehr Engagement hierfür bei gleichzeitiger Abkehr von sinnlosen regulatorischen Eingriffen wie einer weiteren Ausweitung der Mietpreisbremse.


Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


Politischer Referent
Telefon: 069 97065-300
matthias.berger@vdwsuedwest.de