Hessische Mieterstromkampagne
Good-Practice-Beispiele aus Hessen


Mieterstrom © LEA | Susanne Adler/presscontact.deDer bundesweite Marktführer bei Mieterstromanlagen zur Erzeugung von Sonnenenergie ist ein hessisches Unternehmen. Die Frankfurter Mainova AG erhielt mit ihrem Mieterstrommodell den Deutschen Solarpreis 2019. Seit 1994 wird diese Auszeichnung für besonderes Engagement im Bereich Erneuerbare Energien von der Europäischen Vereinigung für Erneuerbare Energien (Eurosolar) verliehen.

Diese hessische Erfolgsgeschichte basiert auf 225 Solaranlagen, die auf Dächern von Mehrfamilienhäusern stehen und über 2.000 Tonnen CO2 im Jahr einsparen. Mit einer Gesamtleistung von rund fünf Megawatt jährlich erzeugen sie 4,8 Millionen Kilowattstunden Strom.

Darüber hinaus gibt es weitere Good-Practice-Beispiele zum Mieterstromgesetz in Hessen. Die Hessische Mieterstromkampagne gab den Anstoß für ein Projekt des Dienstleisters prosumergy GmbH und der Baugenossenschaft Maintal eG. Das Projekt umfasst eine kosteneffiziente Umsetzung eines im Bestand befindlichen öffentlich geförderten Mietobjekts. Ein attraktiver Ökostromtarif ermöglicht die Inanspruchnahme des Mieterstromzuschlags nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG).
Auf dem Dach des Gebäudes in Maintal wurde von der Wircon GmbH eine Photovoltaik-Anlage mit einer installierten Leistung von 34,02 kWp montiert. Die Abrechnung erfolgt über das sogenannte Summenzählermodell, das am häufigsten eingesetzte und kosteneffiziente Konzept bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten.

Der im September 2019 von der Bundesregierung veröffentlichte Evaluierungsbericht zum Mieterstrom nach § 99 des EEG zeigt Chancen und Veränderungspotentiale des Mieterstromgesetzes auf. Die derzeitige Grundlage für Mieterstromprojekte ist komplex in der Umsetzung, worunter die Rentabilität einiger Projekte leiden kann. Im Evaluierungsbericht wird als Ergebnis eine Verbesserung der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen durch eine Anhebung der Vergütung, die Präzisierung zur Anlagenzusammenfassung, eine Nachjustierung bei der Kopplung der Vergütung an die Festvergütung und die Klarstellung der Zulässigkeit des Lieferkettenmodells vorgeschlagen. Daher wird noch im Herbst 2019 von dem Bundeswirtschaftsministerium ein entsprechender Vorschlag zur Anpassungen der Rahmenbedingungen erwartet.

Dr. Karsten McGovern, Leiter der Hessischen LandesEnergieAgentur (LEA), beschreibt das hessische Modell: „Die vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen initiierte Hessische Mieterstromkampagne bietet allen Beteiligten aus der Immobilien- und Energiewirtschaft Unterstützung an. Neben Fachtagungen und Informationsmaterial zum Thema Mieterstrom und Contracting steht insbesondere die Beratungsstelle der LEA als erste Anlaufstelle zur Verfügung.“

Mieterstrom ist ein Baustein der hessischen Energiewende, der Mietern neben einer dezentralen, nachhaltigen und sicheren Energieversorgung auch stabile Stromkosten bieten kann. Das Angebot „Mieterstrom“ der Hessischen Landes-EnergieAgentur wird von der Europäischen Union aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) kofinanziert.

Broschüre „Mieterstrom-Modelle in Hessen“



Foto: Ein Fazit des Mieterstromberichts nach § 99 des EEG lautet, dass „das Summenzählermodell mit und ohne Smart-Meter das mit Abstand am häufigsten eingesetzte und kosteneffiziente Zählerkonzept bei EEG-geförderten Mieterstromprojekten“ sei. © LEA | Susanne Adler/presscontact.de

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