Energiewende in den Städten ist blockiert - Bundesregierung muss Mieterstromgesetz überarbeiten
Bündnis aus elf Verbänden macht dringenden Handlungsbedarf deutlich


Bündnis Mieterstrom GdW
Bündnis aus 11 Verbänden
Berlin
– Vor drei Jahren ist das Mieterstromgesetz in Kraft getreten, doch bei der Energiewende in den Städten hat sich wenig getan. Photovoltaikanlagen auf Dächern sind in den Städten auch heute noch fast nirgendwo zu sehen. Unzumutbare Hürden für die Anwender des Mieterstrommodells und ein unnötiger Bürokratieaufwand bewirken, dass nur etwa ein Prozent des gesetzlich möglichen Mieterstrompotenzials in der Praxis umgesetzt worden ist. Ein Bündnis aus elf Verbänden, darunter der Spitzenverband der Wohnungswirtschaft GdW, der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv), der Deutsche Mieterbund und der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband (DRGV), fordern die Bundesregierung deshalb auf, das wirkungslose Mieterstromgesetz grundlegend zu überarbeiten.

„Kostengünstigen Solarstrom beziehen, der vor Ort umweltschonend im eigenen Wohnviertel erzeugt wird. Das bleibt für Bewohner von Mehrfamilienhäusern auch drei Jahre nach Verabschiedung des Mieterstromgesetzes der absolute Ausnahmefall. Das Modell ist zu bürokratisch und rechnet sich nicht“, sagt Axel Gedaschko, Präsident des GdW. „Die Energiewende kann nur gelingen, wenn die Verbraucher sich an ihrem Wohnort aktiv am Klimaschutz beteiligen können und davon profitieren. Mieterinnen und Mieter hier auszuschließen, ist ungerecht und kontraproduktiv. Die Bundesregierung muss deshalb dringend handeln und das Mieterstromgesetz von den bestehenden Hürden befreien.“

Elf Verbände für die Überarbeitung des Mieterstromgesetzes

Die Bundesregierung hatte im Herbst 2019 einen Vorschlag zur Anpassung des Mieterstromgesetzes vorlegen wollen, dies jedoch nicht getan. Anlässlich des dritten Jahrestages des Gesetzes am 25. Juli 2020 fordert ein Bündnis aus elf Verbänden die Bundesregierung deshalb auf, das nachzuholen.

Das BHKW-Forum e.V., der Bund der Energieverbraucher, der Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. (GdW), der Bundesverband der Energie- und Klimaschutzagenturen Deutschlands e. V. (eaD), der Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK), der Bundesverband Neue Energiewirtschaft e.V. (bne), der Bundesverband für Solarwirtschaft e. V. (BSW), der Deutsche Genossenschafts- und Raiffeisenverband e. V. (DRGV), der Deutsche Mieterbund (DMB), Haus & Grund und der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. (vzbv) erneuern die inhaltlichen Forderungen ihres Sieben-Punkte-Plans aus dem Jahr 2019:

  1. Finanzielle Förderung von Eigenstromverbrauch und Mieterstromverbrauch gleichstellen.
  2. Finanzielle Förderung muss bei Mietern und Selbstnutzern von Wohneigentum ankommen.
  3. „Lokalstrom“ einführen.
  4. Definition „räumlicher Zusammenhang“ weiter fassen.
  5. Steuerliche Hemmnisse für Vermieter abbauen.
  6. Genehmigungsfristen verkürzen.
  7. Contractingmodelle mit Drittanbietern ermöglichen.

Das gemeinsame Papier der Verbände finden Sie hier.

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen vertritt als größter deutscher Branchendachverband bundesweit und auf europäischer Ebene rund 3.000 kommunale, genossenschaftliche, kirchliche, privatwirtschaftliche, landes- und bundeseigene Wohnungsunternehmen. Sie bewirtschaften rd. 6 Mio. Wohnungen, in denen über 13 Mio. Menschen wohnen. Der GdW repräsentiert damit Wohnungsunternehmen, die fast 30 Prozent aller Mietwohnungen in Deutschland bewirtschaften.

GdW Pressesprecher
Andreas Schichel
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