20. Deutscher Mietgerichtstag in Dortmund Mietrecht im Spannungsfeld der Interessen von Vermieter und Mieter
Der Deutsche Mietgerichtstag konnte, erstmals unter dem Vorsitz von Prof. Dr. Markus Artz, für seine zweitägige Veranstaltung erneut renommierte Fachreferenten aus dem Mietrecht verpflichten, die sich in diesem Jahr mit den Fragestellungen im Hinblick auf das Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen im Mietrecht beschäftigten. Mit den Teilnehmern, die sich aus Fachanwaltschaft, Richterschaft, Verbänden und Behörden zusammensetzen, wurde jeweils angeregt diskutiert. Es ging unter anderem um den „Verhaltensauffälligen oder suizidgefährdeten Mieter“ (RiLG Dr. Schindler / VorsRiLG Dr. Zschieschack), „Mietpreisbremse-Verordnungen“ (RA Dr. Schuldt), das Thema „E-Mobilität“ (RiOLG Dötsch) sowie den „Wohnraumvermieter als Unternehmer“ (Wiss. Ass. Dr. Fervers).
In acht Arbeitskreisen wurden aktuelle Sonderthemen, wie Kosten der Unterkunft aus sozial- und mietrechtlicher Sicht, Betriebskostenschätzungen, Konsequenzen von Mietmängeln auf Betriebskostenabrechnungen, Instandhaltungen und Modernisierungen aus technischer und rechtlicher Sicht sowie Auswirkungen der Digitalisierung auf die Vermietungspraxis vorgestellt und diskutiert.
In einem Fachvortrag beleuchtete Prof. Dr. Börstinghaus die Entwicklungen im Wohnraummietrecht seit der großen Mietrechtsreform im Jahre 2001 bis heute.