Mietpreisbremse in Rheinland-Pfalz Ministerrat beschließt neue Mietpreisbegrenzungsverordnung für fünf Städte
Der Ministerrat hat am 23. Juni 2020 dem Entwurf einer Mietpreisbegrenzungsverordnung zugestimmt, mit dem die bereits bestehende Mietpreisbremse um fünf Jahre verlängert und die Gebietskulisse erweitert wird.
Nachdem die Verlängerung der Mietpreisbremse auf Bundesebene beschlossen worden ist, macht auch Rheinland-Pfalz von der Möglichkeit Gebrauch, die Mietpreisbegrenzungs-verordnung in Rheinland-Pfalz um fünf Jahre zu verlängern. Die Gebietskulisse wird zudem um die Stadt Ludwigshafen erweitert, da laut Gutachten auch dort der Wohnungsmarkt angespannt ist.
Nach der Mietpreisbremse dürfen die Mieten in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten bei neu abgeschlossenen Mietverträgen grundsätzlich nur um maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Auf Grundlage eines wissenschaftlichen Gutachtens werden die Städte Landau in der Pfalz, Ludwigshafen am Rhein (neu), Mainz, Speyer und Trier als Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen. Die neue Mietpreisbegrenzungsverordnung tritt im Oktober 2020 für eine Geltungsdauer von fünf Jahren in Kraft.