Novelle Verlängerung und Ausweitung der hessischen Mietpreisbremse
Das in der neuen hessischen Landesregierung nun für den Bereich Wohnen und Bauen zuständige Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen hat Ende Januar 2019 bekannt gegeben, dass die Hessische Mietenbegrenzungsverordnung, besser bekannt als Mietpreisbremse, verlängert werden soll. Da die bisherige Verordnung zum Juni 2019 ausgelaufen wäre, kam dieser Schritt nicht überraschend.
Mit der Verlängerung geht jedoch auch eine Ausweitung des räumlichen Geltungsbereiches einher. Wie bei der vorherigen Verordnung bildet ein Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt die Grundlage für die Bestimmung des Geltungsbereiches. Bislang galt die Verordnung nur in 16 Kommunen, in 12 dieser Kommunen soll die neue Verordnung weitergelten, in vier Kommunen wird sie nicht mehr gelten und 16 Kommunen kommen neu hinzu:
Kommunen, in denen die Verordnung weitergelten wird:
Kassel, mit Ausnahme der Gemeindeteile Fasanenhof und Forstfeld
Marburg
Bad Homburg (Hochtaunuskreis), mit Ausnahme der Gemeindeteile Dornholzhausen, Kirdorf, Ober-Erlenbach und Ober-Eschbach
Flörsheim, Schwalbach am Taunus (Main-Taunus-Kreis)
Frankfurt, mit Ausnahme der Gemeindeteile Bergen-Enkheim, Eckenheim, Hausen, Nieder-Erlenbach, Praunheim und Sindlingen
Offenbach
Wiesbaden, mit Ausnahme der Gemeindeteile Delkenheim, Igstadt, Naurod und Nordenstadt
Mörfelden-Walldorf (Landkreis Groß-Gerau)
Darmstadt, mit Ausnahme der Gemeindeteile Kranichstein und Wixhausen
Künftig nicht mehr erfasst von der Regelung werden:
Kronberg, Oberursel (Hochtaunuskreis)
Hattersheim (Main-Taunus-Kreis)
Dreieich (Landkreis Offenbach)
Der VdW südwest hat sich in seiner schriftlichen Stellungnahme gegen die Mietpreisbremse als solches und die Ausweitung auf weitere Kommunen ausgesprochen. Die Mietpreisbremse ist kein geeignetes Instrument, um die momentane Wohnungsknappheit in den von der Mietpreisbremse umfassten Kommunen zu beheben. Alleinig eine verstärkte und schnellere Ausweitung des Wohnungsangebots wird hier nachhaltige Abhilfe schaffen. Auch die weiteren, von der hessischen Landesregierung angestoßenen Maßnahmen haben noch nicht zu einer Entspannung der Situation beigetragen. In der Stellungnahme besonders moniert wurde das Einräumen eines Mitspracherechts für die Kommunen. Ein weit reichender Eigentumseingriff wie die Mietpreisbremse darf nicht von der – auch von subjektiven Faktoren beeinflussten – Sichtweise einer Kommune abhängig gemacht werden. Stellungnahme Pressemitteilung