Novellierung der Verordnung
Hessen weitet Mietpreisbremse deutlich aus


Wirtschafts- und Wohnungsminister Tarek Al-Wazir hat am 6. Juni 2019 die deutlich ausgeweitete Mietpreisbremse der Öffentlichkeit vorgestellt. Gegenüber dem ersten Entwurf der Verordnung ist die Mietpreisbremse nun noch einmal verschärft worden. Statt wie geplant in 28 Kommunen soll sie künftig in 31 Kommunen gelten und spätestens zum 1. Juli 2019 in Kraft treten.

Mietshäuser | © Udo KoranzkiLaut Pressemitteilung des Ministeriums soll die Mietpreisbremse nun doch weiter in Dreieich, Hattersheim und Oberursel gelten. Zudem sind künftig keine Ausnahmen mehr für einzelne Stadtteile vorgesehen. Die Mietpreisbremse gilt demnach künftig im gesamten Stadtgebiet von Frankfurt, Wiesbaden, Kassel, Darmstadt und Bad Homburg.

Bislang galt die Mietenbegrenzungsverordnung nur in 16 Kommunen, in 15 dieser Kommunen soll die neue Verordnung weitergelten, in einer Kommunen wird sie nicht mehr gelten und 16 Kommunen kommen neu hinzu:

  • Bad Homburg vor der Höhe
  • Bad Soden am Taunus
  • Bad Vilbel
  • Bischofsheim
  • Darmstadt
  • Dreieich
  • Egelsbach
  • Eschborn
  • Flörsheim am Main
  • Frankfurt am Main
  • Ginsheim-Gustavsburg
  • Griesheim
  • Hattersheim
  • Heusenstamm
  • Hofheim am Taunus
  • Kassel
  • Kelkheim (Taunus)
  • Kelsterbach
  • Kiedrich
  • Langen (Hessen)
  • Marburg
  • Mörfelden-Walldorf
  • Nauheim
  • Nidderau
  • Obertshausen
  • Oberursel (Taunus)
  • Offenbach am Main
  • Raunheim
  • Schwalbach am Taunus
  • Weiterstadt
  • Wiesbaden

Anlässlich der Vorstellung der ausgeweiteten Mietpreisbremse sagte Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des Verbands der Südwestdeutschen Wohnungswirtschaft: „In vielen hessischen Kommunen und gerade in Ballungszentren herrscht seit Jahren ein angespannter Wohnungsmarkt. Steigende Mieten sind die Folge. Die Politik ist hier gefragt, tragfähige Lösungen zu entwickeln. Wir sehen es jedoch kritisch, dass dabei vermehrt auf regulatorische Mittel gesetzt wird, anstatt die Ursache des Problems zu lösen. Die deutliche Ausweitung der Mietpreisbremse, wie sie nun vorgestellt wurde, ist eine Scheinlösung. Sie wird keine einzige der dringend benötigten bezahlbaren Wohnungen schaffen. In Hessen fehlen bis 2040 über 500.000 Wohnungen. Aus unserer Sicht kann nur der Bau neuer Wohnungen dem hohen Mietpreisniveau nachhaltig entgegenwirken. Der VdW südwest lehnt die Mietpreisbremse ab, weil sie nicht geeignet ist, die aktuelle Wohnraumknappheit zu lindern. Eine ausreichende Zahl von Wohnungen ist der beste Mieterschutz.“

Dabei lägen die Lösungen, so Tausendpfund, auf der Hand: „Wir brauchen schnell ein Planungs- und Baubeschleunigungsgesetz, verstärkte interkommunale Zusammenarbeit und eine aktive und vorausschauende Liegenschafts- und Bodenpolitik der Städte und Kommunen. Das Land muss Anreize für die verstärkte Ausweisung von Bauland setzen und Kommunen sollten die Grundstücke nach dem Gebot der Konzeptvergabe und nicht zu Höchstpreisen abgeben. Die Ergebnisse der Baukostensenkungskommission müssen umgesetzt werden, um der Kostenexplosion im Baubereich entgegenzuwirken. Dazu zählt auch die Unterstützung und Förderung von Ansätzen für serielle und modulare Bauweisen. Wir fordern das Land und die Kommunen auf, diese Lösungen für mehr bezahlbaren Wohnraum in Hessen aktiv anzugehen!“

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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