Mietrecht
Hessen möchte Kappungsgrenzen- und Kündigungssperrfristverordnung verlängern und ausweiten


Der hessische Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir hat angekündigt, dass die Landesregierungen die Verordnungen zur Absenkung der Kappungsgrenze und zur Kündigungssperrfrist verlängern und den Geltungsbereich ausweiten möchte.

Mietswohnungen_©Udo KoranzkiStatt in bislang 29 Städten und Gemeinden gilt die Kappungsgrenzenverordnung künftig in 31 Städten und Gemeinden. Der erweiterte Geltungsbereich beruht auf einem Gutachten des Instituts Wohnen und Umwelt, das die Wohnungsmärkte im Auftrag der Landesregierung anhand objektiver Kriterien wie beispielsweise der Mietpreisentwicklung oder der Leerstandsquote überprüft hat, sowie einer qualifizierten Selbsteinschätzung der Gemeinden. Er ist damit identisch mit dem Geltungsbereich der neuen Mietpreisbremse und geht über die bislang bestehende Regelung hinaus. In angespannten Wohnungsmärkten soll die Verordnung außerdem regeln, dass Mieten innerhalb von drei Jahren nur noch um 15 Prozent statt wie bisher um 20 Prozent steigen darf. Darüber hinaus soll ab voraussichtlich Mitte Oktober die Kündigungssperrfrist auf acht Jahre erhöht werden. Auch hier soll der Geltungsbereich von derzeit 9 Kommunen auf 31 Kommunen ausgeweitet werden.

Der VdW südwest lehnt die Pläne der Landesregierung zur Kappungsgrenzenverordnung ab. Wie Vorstand Dr. Axel Tausendpfund erklärte, spiele der Schutz der Mieter für den Verband und seine Mitgliedsunternehmen eine wichtige Rolle. Mit fairen Wohnungsmieten von durchschnittlich 6,39 Euro pro Quadratmeter in Hessen leisteten diese einen wichtigen Beitrag, gerade auch für Menschen mit niedrigem Einkommen.

Tausendpfund: „Wir unterstützen grundsätzlich die Hessische Landesregierung dabei, mit gezielten Maßnahmen gegen schwarze Schafe und Spekulanten vorzugehen, die sich auf dem engen Wohnungsmarkt auf Kosten der Mieter verantwortungslos und rein profitorientiert verhalten. Die Verlängerung der Verordnung zur Kappungsgrenze hilft uns aber nicht weiter, den Wohnungsmangel auf einem angespannten Markt zu beheben. Maßnahmen wie diese bestrafen im Gegenteil diejenigen, die überhaupt noch im bezahlbaren Segment Mietwohnungen anbieten und bauen, um so als Stabilisator auf angespannten Wohnungsmärkten zu wirken.“

Seit fünf Jahren gelte die Kappungsgrenze, geholfen habe sie aber nicht. „Der erhoffte dämpfende Effekt bei der Mietentwicklung ist ausgeblieben“, so Tausendpfund. Bei ihrer Einführung 2014 sollte mit einer zeitlichen Befristung den Wohnungsunternehmen Luft verschafft werden, um wieder verstärkt in den Neubau investieren zu können. Dass die Verordnung nun trotzdem verlängert werde, sei ein schlechtes Signal. Unternehmen, die in den dringend benötigten Neubau und die Modernisierung des Bestands investieren wollen, verlören so das Vertrauen in die Aussagen der Politik.

Der VdW südwest sieht die zunehmende Regulierungsflut des Gesetzgebers mit großer Sorge. Trotz massiver staatlicher Eingriffe stiegen die Mieten. Baugenehmigungszahlen und Bautätigkeit haben hingegen abgenommen. Der Neubau in Städten und Ballungszentren decke den Bedarf bei weitem nicht. „Wohnraummangel lässt sich nicht einfach wegverordnen, sondern nur mit mehr bezahlbaren Wohnungen beheben. Eine ausreichende Anzahl an Wohnungen ist der beste Mieterschutz“, stellte Tausendpfund heraus. Dafür brauche es bessere Konditionen bei der Wohnraumförderung und die Vergabe von Grundstücken nach bestem Konzept statt nach Höchstpreis. „Auf teurem Boden können wir keine günstigen Wohnungen bauen“, so Tausendpfund abschließend.


Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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