Veranstaltung des VdW südwest
Tagung zum Mietrechtsanpassungsgesetz in Frankfurt


Am 10. April 2019 hat der VdW saar in Neunkirchen eine Veranstaltung zum Mietrechtsanpassungsgesetz durchgeführt, das zum 1. Januar 2019 in Kraft getreten ist. Knapp 20 Teilnehmer nahmen daran teil und nutzten die Möglichkeit, sich unmittelbar aus erster Hand über alle praxisrelevanten Änderungen im Bereich des Mietrechts detailliert zu informieren.

Der stellvertretende Präsident des VdW saar, Guido Esseln, begrüßte die Teilnehmer und machte in seiner Begrüßung deutlich, dass das Mietrechtanpassungsgesetz ein Mosaikstein in einer zu beobachtenden wohnungspolitischen Entwicklung darstelle, die nicht nur von Vorteilen für die Wohnungswirtschaft gekennzeichnet sei.

RechtDie neuen gesetzlichen Regelungen treffen im Bereich der Mieterhöhungen nach Modernisierung insbesondere Vermieter bezahlbarer Wohnungen und verschlechtern die Rahmenbedingungen gerade für umfangreichere Modernisierungen und die Umlage der dadurch entstehenden Kosten. Darüber hinaus wirkt sich die Mietrechtsänderung auf die Mietpreisbremse und die Gestaltung der Miet- und Nutzungsverträge aus.

Erste Fragestellungen, die das seit Jahresbeginn geltende Recht aufwirft, wurden erörtert. Es wurde nochmals klargestellt, dass die Vorabinformationspflicht nur denjenigen Vermieter trifft, der auch tatsächlich in den mietpreisrelevanten Bereich der Mietpreisbremse kommt und sich auf einen der vier zugelassenen Ausnahmetatbestände berufen möchte. Auch wenn das Saarland derzeit nicht mit einer Mietpreisbremse „belastet“ ist, konnten sich die Teilnehmer mit den Rahmenbedingungen dieses Instruments vertraut machen.

Nicht außer Acht gelassen wurde aber auch die Einschätzung, dass die mehrfach eingeführten Restriktionen zur Mieterhöhungsmöglichkeit nach Modernisierung (Begrenzung der Umlage auf maximal zwei oder drei Euro pro Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren und Herabsenken der Umlage von elf auf acht Prozent) zu wirtschaftlichen Nachteilen führen können und die Motivation der Wohnungsunternehmen gerade für umfangreichere Modernisierungsmaßnahmen nicht steigern werden.

Diese und weitere Änderungen erläuterte Referent und Verbandsjustiziar Rechtsanwalt Stephan Gerwing im Rahmen der Tagung „Mietrechtsanpassungsgesetz 2019“. Dabei verschaffte er den zahlreichen Teilnehmern sowohl einen allgemeineren Überblick über die neuen Vorschriften, ging aber auch anhand jeder einzelnen Neuregelung ins Detail. Dabei legte er den Fokus auf die Auswirkungen auf die Vermietungs- und Vertragspraxis. Für den daraus entstehenden Umsetzungsbedarf wurden praxisgerechte Handlungsoptionen aufgezeigt. Zudem berichtete er abschließend über weitere aktuelle wohnungswirtschaftliche Themen, wie die Grundsteuer und die Enteignungsdebatte und stellte noch aktuelle BGH-Urteile zum Mietrecht vor.

Nicht zu knapp kamen ebenfalls die Gelegenheiten für die Teilnehmer, sich mit Kolleginnen und Kollegen aus anderen Wohnungsunternehmen austauschen zu können.


Foto: © Udo Koranzki

Gerwing, Stephan | © manjit jariIhr Ansprechpartner
RA Stephan Gerwing

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