Neue Richtlinie des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung
Land nimmt Vorschläge des VdW südwest auf


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2018 wurden die Richtlinien des Landes Hessen zur sozialen Mietwohnraumförderung grundlegend überarbeitet und angepasst. Es wurde jedoch schnell deutlich, dass auch die verbesserten Förderkonditionen nicht mit den Entwicklungen und Angeboten auf dem Kapitalmarkt Schritt halten konnten und daher auch nur bedingt konkurrenzfähig waren.

Daher machte sich der VdW südwest für eine weitere Verbesserung der Förderkonditionen stark. Zunächst gelang es durch die interessenpolitische Arbeit, dieses Ziel im Koalitionsvertrag der neuen schwarz-grünen Landesregierung zu platzieren. In der neu aufgelegten Allianz für Wohnen mit Wirtschaftsminister Al-Wazir konnte der Verband zudem das Thema als wichtigsten Aspekt in das 12-Punkte-Programm einbringen.

In weiteren Gesprächen mit Minister Al-Wazir, den wohnungspolitischen Sprechern der Landtagsfraktionen und der WI Bank machte der VdW südwest zahlreiche konkrete Vorschläge für die Verbesserung der Förderrichtlinien. Ein vom VdW südwest beim Forschungsinstitut InWIS in Auftrag gegebenes Gutachten verdeutlichte, an welchen Stellschrauben gedreht werden müsse, um die Förderrichtlinien attraktiver zu gestalten und die Lücke zu einer Finanzierung auf dem Kapitalmarkt zu verringern. In allen Gesprächen forderte der VdW südwest die Erhöhung der Grunddarlehensbeträge, eine Senkung der Darlehenszinsen auf null Prozent, eine signifikante Erhöhung der Finanzierungszuschüsse beim Mietwohnungsneubau auf bis zu 40 Prozent, eine Erhöhung der Finanzierungszuschüsse bei Modernisierungsmaßnahmen sowie einen Wegfall der besonderen technischen Vorgaben.

Die intensive interessenpolitische Arbeit des VdW südwest führte zum Erfolg. Mit der Verkündung im Gesetzblatt trat am 29. September 2020 die neue Richtlinie zur sozialen Mietwohnraumförderung in Kraft. Alle Forderungen des VdW südwest wurden in die Richtlinie aufgenommen:

  • Die Darlehensgrundbeträge für den Mietwohnungsneubau für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen wurden jeweils um 100 Euro erhöht.
  • Das Land Hessen übernimmt für die Dauer der ersten Zinsfestschreibung (mindestens 15 Jahre) die Zinsen in vollem Umfang, inklusive etwaiger Bereitstellungszinsen. Dies gilt auch für Modernisierungsmaßnahmen.
  • Die Finanzierungszuschüsse für den Mietwohnungsneubau wurden auf bis zu 40 Prozent erhöht. Der Finanzierungszuschuss für Modernisierungsmaßnahmen wurde auf 20 Prozent verdoppelt.
  • Die besonderen technischen Vorgaben für den Mietwohnungsneubau für Haushalte mit geringen und mittleren Einkommen wurden gestrichen.

„Wir sind froh, dass das Land unsere Vorschläge aufgenommen und in den neuen Richtlinien der Wohnraumförderung umgesetzt hat. Dies ist ein guter Beitrag für mehr bezahlbare Wohnungen in Hessen“, sagte Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW südwest. Allerdings mahnte er, dass auch mit guten Förderkonditionen auf teurem Boden keine bezahlbaren Wohnungen gebaut werden könnten. Aktuelle Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigten, dass Bauland in Deutschland so teuer sei wie nie. „Hier sind das Land und insbesondere die Kommunen gefordert, eigenes Bauland bevorzugt für den Bau bezahlbarer Wohnungen günstig abzugeben“, forderte Tausendpfund. „Sonst verpufft die Verbesserung der Wohnraumförderung.“

„Wir wissen, dass viele Wohnungsunternehmen auf die neuen Konditionen gewartet haben. Wir rufen nun alle Wohnungsunternehmen und Investoren auf, aktuelle Bauvorhaben für kleine und mittlere Einkommen, für Studierende sowie zur Modernisierung von Mietwohnungen zur Förderung anzumelden“, sagte Wirtschaftsminister Tarek Al-Wazir. Er verwies auf das Fristende für Anmeldungen am 10. November 2020.

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
Matthias Berger


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