Berufliche Bildung
Hessen honoriert erfolgreiche Fortbildungen mit Prämie


Hessens Unternehmen brauchen Fach- und Führungskräfte. Deshalb ermutigt die Landesregierung Absolventen einer Erstausbildung seit dem letzten Jahr mit einer Aufstiegsprämie von 1.000 Euro zu einer beruflichen Aufstiegsqualifizierung.

HessenBeantragen konnten die Aufstiegsprämie bislang alle, die nach dem 1. Januar 2018 eine Aufstiegsprüfung nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung bestanden und damit einen Meisterabschluss erworben haben. Seit Jahresbeginn können nun auch Absolventen gleichwertiger öffentlich-rechtlicher Fortbildungsprüfungen nach BBiG eine Förderung erhalten, wenn der erworbene Abschluss von der Bund-Länder-Koordinierungsstelle für den Deutschen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (DQR) den DQR-Niveaus 6 oder 7 zugeordnet ist und nach dem 1. Januar 2019 abgelegt wurde.

Konkret heißt das für die Wohnungswirtschaft, dass beispielweise Immobilienfachwirte Anspruch auf eine Förderung haben, wenn der Abschluss von der IHK zertifiziert ist, Hauptwohnsitz oder Beschäftigungsort in Hessen liegen und die Prüfung in Hessen abgelegt wurde. Wird die Prüfung in Hessen nicht angeboten, gelten Ausnahmeregeln. Die Prämie muss spätestens sechs Wochen nach der Feststellung des Prüfungsergebnisses beantragt werden, für IHK-Abschlüsse online unter www.hihk.de/aufstiegspraemie. Dort finden Sie auch weitere Informationen.


 

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