Steckfertige Photovoltaikanlagen
Normen für den Betrieb in Vorbereitung

SolardachAktuell ist die Veröffentlichung von Normen, die den Betrieb von steckfertigen Photovoltaikanlagen erlauben, also zum Beispiel Balkonanlagen, in Vorbereitung. In Kürze werden sich Dienstleister und eventuell Mieter an Wohnungsunternehmen wenden, um solche Balkonanlagen zu installieren und zu betreiben.

Die Normung legt derzeit die Grundlagen für die technisch rechtssichere Möglichkeit fest, steckfertige PV-Systeme, sogenannte Balkon-PV-Module, anschließen zu können. Die Balkon-PV-Module werden montagefertig, einschließlich Wechselrichter geliefert und über die Balkonbrüstung gehängt. Anschließend müssen die PV-Anlagen nur noch an eine spezielle Steckdose angeschlossen werden.

Um die Geräte ohne Einschränkungen beim Thema Sicherheit auf den Balkonen installieren zu können, wird als ein Baustein in einer Reihe von notwendigen Normungsaktivitäten in den nächsten Wochen die "DIN VDE V 0100-551-1 Niederspannungsstromerzeugungseinrichtungen – Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen einschließlich einem öffentlichen Stromverteilungsnetz" veröffentlicht.

Diese Norm regelt den Anschluss von Stromerzeugungseinrichtungen für den Parallelbetrieb mit anderen Stromquellen, einschließlich dem öffentlichen Stromverteilungsnetz. Neben PV-Anlagen könnte dies auch eine Batterieanlage sein, die im Gebäude in das Stromnetz zurückspeist.

Des Weiteren wurde ein Projekt für eine Produktnorm gestartet, um die Anforderungen an die anzuschließenden steckbaren Photovoltaikmodule festzulegen. Es wurden in einem weiteren Normungsprojekt bereits die Stecker genormt. Die Balkon-Module dürfen nicht über einen normalen Schuko-Stecker angeschlossen werden.

Es ist davon auszugehen, dass in Kürze sowohl Dienstleister, als auch Mieter nach Installationsmöglichkeiten für solche Balkon-PV-Module nachfragen werden. Dabei ist für die Wohnungsunternehmen Folgendes zu beachten:

  • Erzeugungsanlagen können zukünftig über spezielle Stecker unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 auch in vorhandene Endstromkreise einspeisen.
  • Beim Anschluss von Erzeugungsanlagen ist das VDE-Vorschriftenwerk zu beachten. Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden. Ein Installateur muss den Stromkreis prüfen und die spezielle Steckdose installieren.
  • Es wird empfohlen, aus Sicherheitsgründen auch vor Veröffentlichung der Produktnorm ausschließlich Anlagen zu installieren, die sich bei Netzausfall abschalten. Ansonsten besteht bei Ziehen des Netzsteckers zwischen den Polen noch mehrere Sekunden lang eine gefährlich hohe Spannung.
  • Die Anmeldung einer Erzeugungsanlage muss nach den Vorgaben des zuständigen Netzbetreibers erfolgen.
  • Die Tragfähigkeit der Balkonbrüstung ist sicherzustellen.
  • Die Gebäudesubstanz darf nicht verletzt werden.
  • Die ästhetischen Auswirkungen sind zu berücksichtigen.

Über die Installation von Balkonanlagen entscheidet der Gebäudeeigentümer, der auch für die Sicherheit der Elektroinstallation verantwortlich ist. Mieter müssen also eine Genehmigung des Wohnungsunternehmens einholen. Die Genehmigung liegt im Ermessen des Wohnungsunternehmens. Es ist davon auszugehen, dass dies nicht jedem Mieter bewusst ist.

Die Thematik Balkon-PV-Anlagen ist – im Hinblick allein auf die optische Gestaltung – vergleichbar zu den Satelliten-Empfangsanlagen. Im Ergebnis einer Reihe von Gerichtsbeschlüssen können Gebäudeeigentümer (mit Ausnahme spezieller Fälle) aus ästhetischen Gründen darauf bestehen, dass keine privaten Satellitenanlagen an der Außenfassade installiert werden. Außerdem darf die Gebäudesubstanz nicht verletzt werden. Der Anschluss einer privaten PV-Anlage stellt über die ästhetischen Gründe hinaus einen Eingriff in das elektrische Netz dar und berührt eine Reihe von Sicherheitsfragen.

Aufdach-PV-Anlagen werden in einigen Regionen seitens der Feuerwehren kritisch gesehen. Balkon-PV-Anlagen sind deutlich kleiner, jedoch herrschen hier dieselben Wirkprinzipien. Die Reaktion der Feuerwehr bei Wohnungsbrand mit Balkon-PV sollte daher erfragt und entsprechend berücksichtigt werden.

Balkon-PV-Anlagen können auch positive optische, wie auch emotionale Akzente setzen. Schließlich sind diese Anlagen eine, wenn auch kleine Möglichkeit, die Energiewende mitzuerleben.

Foto: © Udo Koranzki

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