Fachausschuss für RechtFachausschuss für Recht
Dauerbrenner Datenschutz-Grundverordnung

Am 7. November 2018 war der Fachausschuss für Recht zu Besuch bei der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte / Wohnstadt (NH) in Frankfurt. Im Zentrum standen die jüngsten Entwicklungen in Berlin zum Mietrechtsanpassungsgesetz sowie weiterhin die Auswirkungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf die wohnungswirtschaftliche Praxis.

Zu Beginn begrüßte Michaela Roosen (Leiterin Recht der NH) die anwesenden Mitglieder des Fachausschusses für Recht im Haus der NH am Schaumainkai. Die stellvertretende Vorsitzende des Fachausschusses, Andrea Stade, eröffnete sodann die Sitzung und leitete durch die einzelnen Tagesordnungspunkte.

Peer-Ulf Slapnicar, Syndikusrechtsanwalt des VdW südwest, informierte über Aktuelles aus dem Verbandsgebiet sowie zu bundespolitischen Themen. Einen Schwerpunkt bildete dabei die jüngste Entwicklung zum Mietrechtsanpassungsgesetz. Dieses wurde am 19. Oktober 2018 zuletzt dem Bundesrat zur Beratung weitergeleitet, welcher weitergehende Verschärfungen über den ursprünglichen Entwurf der Bundesregierung hinaus forderte. Die Anwesenden waren sich einig, dass diese Änderungen nicht zielführend sind. Am gleichen Tag fand zudem die Expertenanhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz im Bundestag statt, an der auch Vertreter des GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen teilgenommen haben, um die Position der Wohnungswirtschaft zielführend einzubringen. Es bleibt weiterhin spannend, wie das weitere Gesetzgebungsverfahren fortlaufen wird. Die Bundesregierung plant mit einem voraussichtlichen Inkrafttreten dieses Gesetzes für den 1. Januar 2019.

Einen weiteren Schwerpunkt der Fachausschussarbeit bildete ein offener Erfahrungsaustausch zu den Auswirkungen der DSGVO auf die wohnungswirtschaftliche Praxis. Der „Klingelschild-Fall“ aus Wien hatte hier in der überregionalen Presse für Aufsehen gesorgt. Bei den Wohnungsunternehmen im Verbandsgebiet stellt sich die Sachlage jedoch bisher eher entspannt dar und es gibt nur vereinzelt Anfragen von Mietern zur Auskunft über die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten. Einige Unternehmen sind bereits gut aufgestellt und insgesamt arbeiten alle weiterhin intensiv an einer datenschutzkonformen Umsetzung ihrer entsprechenden Unternehmensprozesse sowie der damit verbunden technischen und organisatorischen Maßnahmen. Peer-Ulf Slapnicar berichtete, dass nach wie vor viele Fragen ungeklärt seien. Dies betrifft auch die Verhängung von Bußgeldern bei Verstößen gegen die DSGVO. Die meisten Landesdatenschutzbeauftragten treten zum gegenwärtigen Zeitpunkt zunächst in einen kooperativen Austausch mit den jeweiligen Unternehmen ohne zugleich mit einem Bußgeld zu drohen. Diese Einschätzung wurde auch durch die anwesenden Mitglieder geteilt.

Abgerundet wurde die Sitzung wieder durch eine Besprechung von aktuellen mietrechtlichen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs. Hierbei hatten wieder alle Fachausschussmitglieder die Gelegenheit, auf die damit verbundenen Konsequenzen für die eigene Vermietungspraxis einzugehen.

Foto: Gruppenbild des Fachausschusses für Recht vor der Geschäftsstelle der NH; © Marc Strohfeldt

Slapnicar, Peer-Ulf Ihr Ansprechpartner
RA (Syndikus-RA) Peer-Ulf Slapnicar


Syndikusrechtsanwalt, Referent Recht
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