Kurz und Knapp - Rechtsprechung im Überblick
Berechtigtes Mieterinteresse zur Untervermietung


LG Hamburg, Beschluss vom 20. Februar 2020, Az.: 333 S 46/19
Zwar verletzt ein Mieter, der eine Untervermietung vornimmt, ohne die erforderliche Erlaubnis seines Vermieters einzuholen, seine vertraglichen Pflichten auch dann, wenn er letztlich einen Anspruch auf die Erteilung der Erlaubnis hat. Ob in einem derartigen Fall der Vertragsverletzung ein die fristlose beziehungsweise fristgemäße Kündigung rechtfertigendes Gewicht zukommt, ist aber anhand einer Würdigung der Umstände des Einzelfalls zu beurteilen (LSK 2020, 13458).

Mietminderung wegen undichter Duschkabine

AG Stuttgart, Urteil vom 14. Februar 2020, Az.: 32 C 1562/19:
Ist die Duschkabine undicht und kommt es zu erheblichem Austritt von Wasser, ist der Mangel an der Dusche mit einer Minderung in Höhe von zehn Prozent zu bemessen (redaktioneller Leitsatz, LSK 2020, 26935).

Betriebskosten: Kosten der Baumfällung nicht umlagefähig

AG Leipzig, Urteil vom 14. April 2020, Az.: 168 C 7340/19:
Zwar sind die Kosten der Gartenpflege umlagefähig (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Hierzu gehören die Kosten der Pflege gärtnerisch angelegter Flächen einschließlich der Erneuerung von Pflanzen und Gehölzen, der Pflege von Spielplätzen einschließlich der Erneuerung von Sand und der Pflege von Plätzen, Zugängen und Zufahrten, die dem nicht öffentlichen Verkehr dienen. Die für das Fällen einer Korkenzieherweide sowie einer Robinie abgerechneten Kosten gehören allerdings nicht hierzu (redaktioneller Leitsatz, LSK 2020, 26936).

Keine Pflicht zum Rückbau eines Treppenlifts (WEG)

AG Kassel, Urteil vom 24. Oktober 2019, Az.: 800 C 2005/19
Es verstößt gegen Treu und Glauben, wenn die Eigentümerversammlung beschließt, dass ein 87-jähriger Miteigentümer zum Rückbau eines Treppenlifts im gemeinschaftlichen Treppenhaus verpflichtet wird, dessen Einbau gestattet worden war, um der mittlerweile verstorbenen Ehefrau dieses Miteigentümers den notwendigen barrierefreien Zugang zur Eigentumswohnung zu ermöglichen (NJW-RR 2020, 264).

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RAin Linda Szutta


Referentin für Recht, Syndikusrechtsanwältin
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