Anhörung im Landtag
Geplante Änderungen des Behindertengleichstellungsgesetzes und der Landesbauordnung im Saarland

Seniorengerechtes Wohnen | © Udo KoranzkiDie saarländische Landesregierung plant, das Behindertengleichstellungsgesetz und weitere gesetzliche Vorschriften zu ändern. Hierzu gehören auch Änderungen in der saarländischen Landesbauordnung. Das Gesetzgebungsverfahren wurde im vergangenen November in Gang gesetzt. Der Landtag nahm den Gesetzentwurf in erster Lesung an und verwies den Vorgang zur weiteren Bearbeitung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie. Dieser führte zu Beginn des Jahres ein parlamentarisches Anhörungsverfahren durch, in dem sich der VdW saar, wie auch im ministeriellen Anhörungsverfahren im vergangenen Sommer, intensiv einbrachte und zu den wohnungswirtschaftlichen Belangen äußerte.

Das geänderte Behindertengleichstellungsgesetz sieht die Einführung einer Pflicht für die Landesbehörden vor, bauliche Anlagen nur dann zu fördern, wenn diese die im neuen Behindertengleichstellungsgesetz vorgesehenen Anforderungen an Barrierefreiheit erfüllen. Eine vergleichbare Regelung ist weder aus dem Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes, das dem Entwurf der saarländischen Landesregierung in weiten Teilen als Vorbild diente, noch aus den Gesetzen anderer Bundesländer bekannt. Es ist unklar, welche Auswirkungen eine solche Regelung in der Praxis haben würde. Der VdW saar lehnte sie jedoch als zu weit gehende Überregulierung ab, die eine übergeordnete Bindunsgwirkung für sämtliche Fördermaßnahmen entfaltet und auch keine Ausnahmen zulässt.

Aus Sicht der saarländischen Wohnungswirtschaft sind vor allem die geplanten Änderungen in der Landesbauordnung kritisch. Es soll zum einen eine Pflicht zur Vorhaltung von barrierefreien Stellplätzen „in ausreichender Zahl“ formuliert werden. Der VdW saar kritisiert, dass eine Regelung geschaffen werde, die ihresgleichen in den Landesbauordnungen der Länder und auch in der Musterbauordnung suche und auch am tatsächlichen Bedarf in der Realität vorbeigehe, in der längst nicht jede barrierefreie Wohnung auch einen barrierefreien Stellplatz benötigt.

Noch als weitaus kritischer und ebenfalls erheblich an den Bedürfnissen des Marktes vorbeigeplant bewertet der VdW saar die geplante Einführung einer Quote für die Vorhaltung uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbarer Wohnungen nach DIN 18040-2 (R). Die geplante Änderung sieht vor, dass zukünftig in Gebäuden mit mehr als sechs Wohnungen eine und in Gebäuden mit mehr als zwölft Wohnungen zwei Wohnungen uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar sein müssen. Hier verdeutlichte der VdW saar, mit welchen Mehrkosten die Einrichtung solcher Wohnungen einhergeht. Zudem wurde klargestellt, dass uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbare Wohnungen in der Praxis oft schwer vermietbar sind, vor allem an Personen, die nicht auf den Rollstuhl angewiesen sind.

In der Anhörung am 30. Januar 2019 im Landtag trug Dr. Axel Tausendpfund, Vorstand des VdW saar, die Kritikpunkte der Wohnungswirtschaft vor und diskutierte intensiv mit den Mitgliedern des Ausschusses. Vor allem die Frage des Bedarfs an uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbaren Wohnungen sorgte für einen regen Meinungsaustausch, da hier zuvor in der Ausschusssitzung ein anderes Bild gezeichnet wurde. Tausendpfund bekräftigte die Sicht der saarländischen Wohnungswirtschaft und sprach sich gegen starre Quoten aus. Stattdessen sprach er sich für niedrigere, flexible Quoten und eine Betrachtung des gesamten Quartiers anstatt einzelner Wohngebäude aus. Außerdem müsse die saarländische Landesregierung die Herstellung rollstuhlgerechten Wohnraums finanziell fördern. Es könne nicht sein, dass die damit einhergehenden Mehrkosten alleine von der Wohnungswirtschaft getragen werden müssen.

Foto: © Udo Koranzki

Berger, Matthias | © manjit jariIhr Ansprechpartner
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