Technik
Veröffentlichung der Norm DIN 4109-2

TrittschalschutzDie Neufassung der DIN 4109 ist abgeschlossen. Mit dem Ausgabedatum 2018-01 ist die DIN 4109-2 „Schallschutz im Hochbau“ mit den beiden Teilen 1 „Mindestanforderungen“ und 2 „Rechnerische Nachweise der Erfüllung der Anforderungen" im Beuth Verlag erschienen. Damit ist nun der Kernbereich der DIN 4109 nach fast 30 Jahren neu gefasst. Aufgrund von Einsprüchen der Verbände wurde nur Teil 1 in den Hauptteil der Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVVTB) übernommen. Die neuen Rechenverfahren nach Teil 2 erschweren den Schallschutznachweis.

Während sich die Anforderungen im Teil 1 der Norm gegenüber der Ausgabe aus dem Jahr 1989 nur unwesentlich geändert haben, sind die Änderungen im Teil 2 der Norm von erheblicher Bedeutung. In diesem Teil der Norm werden die für den Schallschutznachweis erforderlichen Rechenverfahren neu definiert. Durch diese neuen Berechnungsverfahren wird nach Meinung vieler Schallschutz- und Akustikexperten der Schallschutznachweis deutlich erschwert. So sollen Anforderungen bei Anwendung dieser Rechenverfahren nur durch größere Decken- und Wandstärken erreichbar sein. Ein erhöhter Material- und Konstruktionsaufwand, entsprechende zusätzliche Flächeninanspruchnahmen sowie resultierende Baukostensteigerungen sind die Folge.

Insbesondere Teil 2 der Norm hat daher zu einer intensiven Diskussion zwischen den Beteiligten im Normungsverfahren geführt. Unter anderem haben sich alle beteiligten Vertreter der Wohnungswirtschaft gegen diese erhöhten Anforderungen ausgesprochen. Dennoch wurde die Norm in der beschriebenen Form beschlossen und veröffentlicht.

Jedoch konnte für die Anwendung der Norm ein Kompromiss mit dem zuständigen Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) gefunden werden. In den im September 2017 veröffentlichten, überarbeiteten Musterverwaltungsvorschriften technische Baubestimmungen (MVVTB) wurde nur der Teil 1 der DIN 4109 in den Hauptteil der MVVTB übernommen. Darüber hinaus wurde festgelegt, dass im Massivbau auch zukünftig wie bisher das sogenannte Gösele-Verfahren als Berechnungsverfahren (gemäß DIN 4109 - 1989-11, Beiblatt 1) für den Schallschutznachweis angewendet werden darf.

Es ist davon auszugehen, dass alle Bundesländer die Regelungen der MVVTB in gleicher Weise übernehmen. Erst dann wird die Anwendung der neuen Fassung der DIN 4109 öffentlich-rechtlich verbindlich. Bis dahin kann weiterhin die Fassung der DIN 4109 aus dem Jahr 1989 angewendet werden.

Das Dokument kann bei der Beuth Verlag GmbH bezogen werden.
Beuth Verlag

Foto: © Udo Koranzki

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