Reform
Grunderwerbsteuer und Share Deals

Die große Koalition stößt mit der von ihr angestrebten Reform der Grunderwerbsteuer im Hinblick auf Steuergestaltungen, mit denen sogenannten „Share Deals“ erschwert werden sollen, auf Widerstand der Immobilienwirtschaft.

Das hessische Finanzministerium schätzt den Ausfall an Steuermitteln durch Share Deals auf eine Milliarde Euro jährlich. Die Finanzminister der Länder haben Ende November beschlossen, sich für Gesetzesänderungen einzusetzen.

Die Finanzministerkonferenz hatte sich am 29. November 2018 für eine Verschärfung der grunderwerbsteuerlichen Regelungen zu den Share Deals ausgesprochen und sich auf folgende Eckpunkte geeinigt.

BauflächeBei den „Share Deals“ werden nicht Grund und Boden und gegebenenfalls Gebäude verkauft, sondern Anteile („shares“) an einer Gesellschaft, die über Grundbesitz verfügt. In diesem Fall kann bei bestimmten Voraussetzungen die Grunderwerbsteuer entfallen. Dann nämlich, wenn keiner der Gesellschafter mehr als 95 Prozent der Anteile erwirbt. Bei einem Verkauf müssten mithin mindestens fünf Prozent beim Verkäufer verbleiben oder von Dritten erworben werden.

Nach derzeitiger Rechtslage werden Gesellschafterwechsel an grundbesitzenden Personengesellschaften in Höhe von mindestens 95 Prozent der Anteile am Gesellschaftsvermögen innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren von der Grunderwerbsteuer erfasst. Dabei muss kein Gesellschafter eine bestimmte Beteiligungsschwelle überschreiten.

Diese Vorschrift soll auf Anteilseignerwechsel an grundbesitzenden Kapitalgesellschaften ausgedehnt und die Quote auf 90 Prozent herabgesetzt werden. Die Maßnahme hat zum Ziel, Share Deals dadurch zu erschweren, dass ein Altgesellschafter in nennenswertem Umfang bleiben muss. Ein kompletter Erwerb durch einen Investor und seinen „mitgebrachten“ Co-Investor ist dann nicht mehr möglich. Zudem soll die Frist zum Erwerb der restlichen Anteile von fünf auf zehn Jahre gestreckt werden, um das Modell unattraktiver zu machen.

Hessen hat in den vergangenen Jahren den Grunderwerbsteuersatz auf sechs Prozent erhöht. Dadurch sind die Steuereinnahmen in diesem Bereich signifikant gestiegen, von rund 400 Millionen Euro im Jahr 2010 auf nun knapp 1,6 Milliarden Euro im Jahr 2018. Trotz dieser signifikanten Mehreinahmen sieht der Koalitionsvertrag der neuen schwarz-grünen Landesregierung keine generelle Senkung des Grunderwerbsteuersatzes vor. Sollten sich jedoch durch das Vorgehen gegen Share Deals gesicherte Mehreinnahmen ergeben, entsteht laut Koalitionsvertrag eventuell Spielraum für eine Senkung des Steuersatzes.

Die Rahmenbedingungen für die Grunderwerbsteuer setzt der Bund. Das Bundesfinanzministerium wurde aufgefordert einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu formulieren.

Foto: © Udo Koranzki

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