Kirchhof, AnkeAktuelles Steuerrecht
Neues aus der Welt der Steuern

Am 4. September 2018 fand die jährlich stattfindende Tagung „Aktuelles Steuerrecht“, wie im Vorjahr, im Welcome Hotel in Frankfurt statt.

Anke Kirchhof, VdW südwest, zeigte den zahlreich erschienenen Tagungsteilnehmern die neue umsatzsteuerliche Rechtslage bei langfristiger Vermietung möblierter Immobilien auf. Bereits im Jahr 2015 hatte es ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu dem Thema gegeben, bei dem entschieden wurde, dass die Überlassung des Inventars bei der steuerfreien Vermietung eines Seniorenwohnparks eine ebenfalls steuerfreie Nebenleistung zur Vermietung darstellt. Die Finanzverwaltung hatte dieses Urteil jedoch lange ignoriert. Mit Schreiben vom 8. Dezember 2017 hat das Bundesministerium für Finanzen seine Auffassung geändert und die Anwendung des Urteils für den Zeitraum ab 1. Januar 2018 festgelegt. Ein weiteres Thema war die Rechtsentwicklung bei der Kappung von Verlustvorträgen nach § 8c KStG. So wurde der anteilige Verlustuntergang vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) als mit dem Grundgesetz unvereinbar und somit als verfassungswidrig erklärt. Im Regierungsentwurf zum Jahressteuergesetz 2018 beabsichtigt der Gesetzgeber § 8c Abs. 1 Satz 1 KStG (anteiliger Verlustuntergang bei Gesellschafterwechsel) rückwirkend für den Zeitraum vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2015 ersatzlos zu streichen. Weiterhin bleibt abzuwarten, wie das Bundesverfassungsgericht über die Regelung des § 8c Abs. 1 Satz 2 KStG (vollständiger Verlustuntergang) entscheiden wird.

Ingeborg Esser, GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V., stellte zunächst die Kernaussagen des Urteils des BVerfG betreffend die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer dar. Sie gab einen Überblick über die Vor- und Nachteile der verschiedenen zurzeit diskutierten Grundsteuermodelle. Außerdem stellte sie die aktuellen Gesetzesentwürfe und geplanten Gesetzesänderungen dar.

Jürgen Gnewuch, VdW Rheinland Westfalen, referierte über die verschiedenen Gestaltungsansätze zur Reduzierung der Steuerbelastung bei Wohnungsunternehmen. So zeigte er beispielsweise die Möglichkeit der Freistellung eines steuerlichen Veräußerungsgewinns von der Körperschaft- und Gewerbesteuer im Rahmen des § 6b EStG auf. Die durch den Verkauf aufgedeckten stillen Reserven können danach auf ein Reinvestitionsobjekt übertragen werden. Ein weiteres Thema war der steuerliche Aspekt der verschiedenen E-Mobilitätskonzepte. Hierzu wird der GdW eine Arbeitshilfe veröffentlichen.

Jörg Cammann, VdW Niedersachsen und Bremen, ging zunächst auf die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein und hier besonders auf Änderungen im Verhältnis von Steuerberater und Wohnungsunternehmen. Außerdem zeigte er steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten bei der Beschäftigung von Rentnern auf. Er stellte die Neuregelungen der Kassennachschau dar, die grundsätzlich auch für die Wohnungsunternehmen von Bedeutung sind, da durchaus Mieten und Nebenkosten noch bar eingezahlt werden. Abschließend ging er auf die lohnsteuerliche Behandlung von Zuschüssen des Arbeitgebers zur Fortbildung des Arbeitnehmers ein.

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