Arnold, BerndFachausschuss für Steuern
Steuerliche Neuerungen und aktuelles aus Miet- und Genossenschaftsrecht

Der Fachausschuss für Steuern des VdW südwest kam am 19. April zu seiner ersten Sitzung im Jahr 2018 unter der Leitung seines Vorsitzenden, Bernd Arnold, zusammen. Die Sitzung fand in den Räumen des Verbandes statt. In der Sitzung wurde Arnold einstimmig in seinem Amt als Ausschussvorsitzender des Fachausschusses Steuern bestätigt. Auch Ingeborg Wilhelm wurde einstimmig erneut als Stellvertreterin gewählt.

Rechtsanwalt Stephan Gerwing eröffnete die fachlichen Vorträge mit einem Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Mietrecht und Genossenschaftsrecht. Er gab den Hinweis, dass wegen der Novellierung seitens des GdW auch die Mustersatzungen für Wohnungsgenossenschaften, die Mustergeschäftsordnungen für Vorstände und Aufsichtsräte und die Musterwahlordnung angepasst wurden. Die Mustersatzung sollte jeder Genossenschaft vom GdW zugesandt worden sein, diese kann allerdings auch über den VdW südwest angefordert werden.

Gerwing wies besonders auf die angepassten Muster für Beitrittserklärungen hin. Hier wurden Formvorschriften umgesetzt, die auf in der Satzung bestimmte weitere Pflichten hinweisen. Die Verwendung der neuen Muster für Beitrittserklärungen wird dringend empfohlen, da ansonsten die Wirksamkeit des Beitritts eingeschränkt werden könnte.

Steuerberaterin Elke Uhlig stellte eine neuerliche Anpassung des Umsatzsteueranwendungserlasses in Bezug auf die langfristige Vermietung möblierter Immobilien vor. Grund für die Änderung war das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 11. November 2015. Der Umsatzsteueranwendungserlass wurde dahingehend geändert, dass nunmehr mitvermietete Einrichtungsgegenstände doch steuerbefreit sein können. Dies ließ die Finanzverwaltung vorher nicht zu. Problematisch war die kurze Übergangsfrist bis zum 1. Januar 2018, da die Mietverträge anzupassen waren und gegebenenfalls die Vorsteuer nach § 15a UStG zu berichtigen war.

Steuerberaterin Anke Kirchhof referierte über die Möglichkeiten und Folgen der Pauschalierung der Einkommensteuer bei Sachzuwendungen nach § 37b EStG auf. Sie ging insbesondere auf die unterschiedliche Behandlung der Pauschalierung bei Arbeitnehmern und Nicht-Arbeitnehmern ein. Kirchhof berichtete weiterhin über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVG) zur Grundsteuer. Mit Urteil vom 10. April 2018 entschied das BVG, dass die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sind. Eine Neuregelung ist bis zum 31. Dezember 2019 zu erlassen. Die Altregelung darf allerdings noch bis zum 31. Dezember 2024 weiter angewendet werden. Es muss nun das Gesetzgebungsverfahren beobachtet werden.

Steuerberaterin Heike Lang berichtete über die lohnsteuerliche Problematik bei der Übernahme von Weiterbildungskosten durch den Arbeitgeber. Übernimmt der Arbeitnehmer diese Kosten selbst, stellen diese für ihn regelmäßig Werbungskosten dar. Übernimmt sie der Arbeitsgeber, kommt es auf die konkrete Ausgestaltung an, ob für diese Übernahme ein lohnsteuer- und sozialversicherungspflichtiger geldwerter Vorteil vorliegt oder nicht. Ist die Weiterbildung im ganz überwiegenden betrieblichen Interesse des Arbeitgebers und ist das Ziel der Weiterbildung, das vermittelte Wissen innerhalb des Unternehmens zu verwerten, so liegt kein geldwerter Vorteil vor. Ein geldwerter Vorteil liegt dagegen vor, wenn die Übernahme der Kosten an den erfolgreichen Abschluss der Weiterbildung gekoppelt ist oder der Arbeitgeber erst im Nachhinein entscheidet, die Kosten der Weiterbildung zu übernehmen.

Kirchhof, AnkeIhre Ansprechpartnerin
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